Scheinbar ist es im öD aber immer noch nicht schlecht genug, dass ihr euch einen neuen Arbeitgeber sucht oder wie darf ich euer Gejammer interpretieren? Wenn es euch nicht gefällt und das Tarifgehalt zu gering ist, dann verhandelt nach, ob ihr eine Zulage bekommt oder außertariflich bezahlt werdet. Wenn das nicht klappt, dann geht in die viel gelobte pW, in der Milch und Honig aus den Wasserhähnen fließt.
Es gibt keinen Grund, warum man die über viele Jahre bei diesem Dienstherren erworbenen Ansprüche auf spätere Betriebsrente verschenken sollte. Ab Alter 50 kann man bei neuem Arbeitgeber keine neue Betriebsrentenverträg mehr abschließen. Bereits in der Bibel steht zu lesen: keine Perlen vor die Säue!
1. Als Tarifbeschäftigter hast du keinen Dienstherren, du hast einen Arbeitgeber.
2. Die bis dato erworbenen Ansprüche verfallen nicht.
3. Es kann i.d.R. ein Übertrag zu anderen Anbietern einer bAV erfolgen.
4. Keine Perlen vor die Säue: Das beschreibt doch sehr gut warum die Ergebnisse der Tarifabschlüsse so sind wie sie sind.
Die bAV ist für mich kein Grund, der mich auf Dauer im öD hält. Ich bekomme diese derzeit on top, d.h. sie ist bei mir komplett arbeitgeberfinanziert. Das ist ein nettes Gimmick, würde ich aber diese 6 % einfach mit meinem Gehalt bezahlt bekommen, würde ich sie in einem MSCI World anlegen und die nächsten 30 Jahre abwarten und deutlich mehr bekommen als durch diese hochgelobte bAV...