Tarifverhandlungen und die Inflation

Begonnen von Emmi87, 01.10.2021 08:33

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Johann

Können aber teilweise schon eine Herdplatte ersetzen, so heiß wie die werden.
Und mit der Wärmeleitpaste lässt sich sicher auch so eine Pfanne einfetten. :D

öfföff

Die Tariferhöhung sollte vergleichbar sein mit der im TV-L, damit die Schere nicht weiter auseinander geht. Evtl. wäre ein leichtes Schließen der Schere angebracht.

Bastel

Zitat von: öfföff am 02.05.2022 21:38
Die Tariferhöhung sollte vergleichbar sein mit der im TV-L, damit die Schere nicht weiter auseinander geht. Evtl. wäre ein leichtes Schließen der Schere angebracht.

Hahaha ;D

Leonhardt

Zitat von: öfföff am 02.05.2022 21:38
Die Tariferhöhung sollte vergleichbar sein mit der im TV-L, damit die Schere nicht weiter auseinander geht. Evtl. wäre ein leichtes Schließen der Schere angebracht.

Also zunächst 14 Monate Nullrunde bei dann vermutlich voll zu versteuernden 1300€ Einmalzahlung als "Wasauchimmer-Prämie"?

DiVO

Scheinbar ist es im öD aber immer noch nicht schlecht genug, dass ihr euch einen neuen Arbeitgeber sucht oder wie darf ich euer Gejammer interpretieren? Wenn es euch nicht gefällt und das Tarifgehalt zu gering ist, dann verhandelt nach, ob ihr eine Zulage bekommt oder außertariflich bezahlt werdet. Wenn das nicht klappt, dann geht in die viel gelobte pW, in der Milch und Honig aus den Wasserhähnen fließt.

BAT

Zitat von: BAT am 29.04.2022 11:47
Wäre es beim einzelnen Arbeitgeber nicht möglich, monatlich z. B. 250 € an VL zu zahlen? Hier wurde ja beim letzten Tarif von einem Fixum ein Minimum gemacht...

AT ist doch gar nicht notwendig.  ;)

Britta2

Zitat von: DiVO am 03.05.2022 09:58
Scheinbar ist es im öD aber immer noch nicht schlecht genug, dass ihr euch einen neuen Arbeitgeber sucht oder wie darf ich euer Gejammer interpretieren? Wenn es euch nicht gefällt und das Tarifgehalt zu gering ist, dann verhandelt nach, ob ihr eine Zulage bekommt oder außertariflich bezahlt werdet. Wenn das nicht klappt, dann geht in die viel gelobte pW, in der Milch und Honig aus den Wasserhähnen fließt.

Es gibt keinen Grund, warum man die über viele Jahre bei diesem Dienstherren erworbenen Ansprüche auf spätere Betriebsrente verschenken sollte. Ab Alter 50 kann man bei neuem Arbeitgeber keine neue Betriebsrentenverträg mehr abschließen. Bereits in der Bibel steht zu lesen:  keine Perlen vor die Säue!

Organisator

Zitat von: Britta2 am 04.05.2022 12:37
Es gibt keinen Grund, warum man die über viele Jahre bei diesem Dienstherren erworbenen Ansprüche auf spätere Betriebsrente verschenken sollte. Ab Alter 50 kann man bei neuem Arbeitgeber keine neue Betriebsrentenverträg mehr abschließen. Bereits in der Bibel steht zu lesen:  keine Perlen vor die Säue!

Wieso sollten denn die Betriebsrentenanwartschaften verfallen, wenn man den öD verlässt?

Herbert Meyer

Zitat von: Organisator am 04.05.2022 13:29
Zitat von: Britta2 am 04.05.2022 12:37
Es gibt keinen Grund, warum man die über viele Jahre bei diesem Dienstherren erworbenen Ansprüche auf spätere Betriebsrente verschenken sollte. Ab Alter 50 kann man bei neuem Arbeitgeber keine neue Betriebsrentenverträg mehr abschließen. Bereits in der Bibel steht zu lesen:  keine Perlen vor die Säue!

Wieso sollten denn die Betriebsrentenanwartschaften verfallen, wenn man den öD verlässt?

Dieser Frage schließe ich mich an. Darüber hinaus: Der Zustand z. B. unserer Betriebsrentenkasse ist so desolat und der Garantiebetrag so niedrig, würde mir der Dienstherr den Arbeitgeberanteil, der derzeit Richtung Zusatzversorgungskasse fließt, einfach auszahlen, könnte ich mit einem simplen World ETF wesentlich mehr Geld für die Rente erwirtschaften.

DiVO

Zitat von: Britta2 am 04.05.2022 12:37
Zitat von: DiVO am 03.05.2022 09:58
Scheinbar ist es im öD aber immer noch nicht schlecht genug, dass ihr euch einen neuen Arbeitgeber sucht oder wie darf ich euer Gejammer interpretieren? Wenn es euch nicht gefällt und das Tarifgehalt zu gering ist, dann verhandelt nach, ob ihr eine Zulage bekommt oder außertariflich bezahlt werdet. Wenn das nicht klappt, dann geht in die viel gelobte pW, in der Milch und Honig aus den Wasserhähnen fließt.

Es gibt keinen Grund, warum man die über viele Jahre bei diesem Dienstherren erworbenen Ansprüche auf spätere Betriebsrente verschenken sollte. Ab Alter 50 kann man bei neuem Arbeitgeber keine neue Betriebsrentenverträg mehr abschließen. Bereits in der Bibel steht zu lesen:  keine Perlen vor die Säue!
1. Als Tarifbeschäftigter hast du keinen Dienstherren, du hast einen Arbeitgeber.
2. Die bis dato erworbenen Ansprüche verfallen nicht.
3. Es kann i.d.R. ein Übertrag zu anderen Anbietern einer bAV erfolgen.
4. Keine Perlen vor die Säue: Das beschreibt doch sehr gut warum die Ergebnisse der Tarifabschlüsse so sind wie sie sind.

Die bAV ist für mich kein Grund, der mich auf Dauer im öD hält. Ich bekomme diese derzeit on top, d.h. sie ist bei mir komplett arbeitgeberfinanziert. Das ist ein nettes Gimmick, würde ich aber diese 6 % einfach mit meinem Gehalt bezahlt bekommen, würde ich sie in einem MSCI World anlegen und die nächsten 30 Jahre abwarten und deutlich mehr bekommen als durch diese hochgelobte bAV...

BAT

Bei den meisten Altersvorsorgeregelungen ist Unisex das größte Problem. ;)

Kaiser80

Zitat von: BAT am 04.05.2022 17:31
Bei den meisten Altersvorsorgeregelungen ist Unisex das größte Problem. ;)
Oder inflationärer Genuss von Kölsch, Nikotin und Mettröggelchen...

BAT

Zitat von: Kaiser80 am 04.05.2022 20:27

Oder inflationärer Genuss von Kölsch, Nikotin und Mettröggelchen...

Nein. Es geht ja nicht um die Ursachen eines kurzen Rentenbezugs sondern um die Autonomie über die persönliche Vorsorge. Bei Dauersaufen und - rauchen würde ich die dann die Versorgung runter kalibrieren und das schöne Geld früher durchballern.  8) ;)

Schmitti

Hier mal das aktuelle Ergebnis TV-Ärzte/ VKA, auch wenn es wohl nur bedingt als mögliche Orientierung passt:
Das war das erste VKA-Angebot
und
Das ist daraus geworden

Johann

Ist leider bei der bAV nicht anders als bei der GRV. Wenn man das Geld wenigstens in einen ETF buttern dürfte, statt es zwangsweise umzuverteilen, hätte man am Ende wesentlich mehr. Vermutlich selbst dann, wenn ausgerechnet im Renteneintrittsjahr eine Weltwirtschaftskrise eintritt.