Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Niemand soll schlechter gestellt werden
AndreasHL:
Hallo,
bei der Einführung des TV-L hieß es, dass durch den neuen Tarifvertrag niemand schlechter gestellt werden soll.
Ist das jemals irgendwo schriftlich festgehalten worden? Wo finde ich etwas dazu ?
Viele Grüße
Andreas
Spid:
Wo sollte es denn derlei geheißen haben?
Isie:
Durch die Bildung eines Vergleichsentgelts zum 01.11.2006 und durch Besitzstandszulagen für weggefallene Zulagen oder Kinderanteile im OZ dürfte sichergestellt gewesen sein, dass grundsätzlich bei der Überleitung in den TV-L keine finanziellen Einbußen eintraten. Aber das ist eine Momentaufnahme im Zeitpunkt der Überleitung. Danach konnten durchaus finanzielle Schlechterstellungen im Vergleich zum BAT eintreten. Und für Beschäftigte, die erst mit oder nach Inkrafttreten des TV-L eingestellt wurden, galt der TV-L unmittelbar, also ohne Besitzstände nach dem BAT.
clarion:
Wie kam es eigentlich, dass die Gewerkschaften in 2006 bei der Verhandlung von TV-L zugelassen haben, dass dieser eine bedeutende Schlechterstellung im Vergleich zu BAT war?
Fragmon:
Weil der AG den Tarifvertrag sonst gekündigt hätte. Der AG hatte darauf gepokert, dass die Gewerkschaften unbedingt wieder einen Tarifvertrag abschließen wollen. Außerdem war das Abschluss kurz nach Abschluss der Sozialreformen.
Der Tarifvertrag war auch von den Entgelttabellen nicht schlechter aufgestellt. Einzig die fehlenden Kinderzulagen sorgten für große Einbußen. Dieser Entgeltbestandteil war aber nicht mehr zeitgemäß, da in der PW ein AG nicht zu der Kindererziehung beiträgt.
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