Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Wann mit Schnuppen zu Hause bleiben (müssen), Fürsorgepflicht Vorgesetzte, AG
Kaiser80:
--- Zitat von: Stefano am 04.10.2021 07:33 ---Hallo,
ich war vor ein paar Wochen so leicht erkältet. Männerschuppen halt.
--- End quote ---
Ja nu. Eine Ladung Head and Shoulders und das Problem ist doch aus der Welt geräumt...
Kaiser80:
--- Zitat von: xap am 05.10.2021 14:56 ---
--- Zitat von: Stefano am 04.10.2021 07:33 ---Oder bin letztlich tatsächlich ich der unkollegiale Typ, der ohne Verantwortung gehandelt hat und die Gesundheit aller anderen riskiert hat?
--- End quote ---
Ja.
Es gibt sie halt überall. Kollegen, die krank zur Arbeit gehen und ihre Infektionen u. A. durch Toilettenbesuche in ihr Umfeld verteilen. Und wenn man weiß, dass man erkrankt zur Arbeit geht, sind Test und Maske das Mindeste. Nichts dergleichen haben Sie an Schutzmaßnahmen für Ihr Umfeld getroffen.
Hoffentlich gibt es ein Hygienekonzept mit entsprechenden Konsequenzen.
--- End quote ---
Nein.
Es gibt sie halt überall. Kollegen die arbeitsfähig zu Hause bleiben und in der Freizeit Toilettenbesuche abhalten.
Ich gebe aber auch zu: Ein Test wäre schon angebracht gewesen
xap:
Die Arbeits(un)fähigkeit stellt ggf. ein Arzt fest. Dafür sind Ärzte da. Aber ja, es gibt sie halt. Die Kollegen, die denken sie wären unersetzlich, gehen erkrankt zur Arbeit und verteilen Ihre Seuchen an andere Kollegen. Infolgedessen sind gerne mal 2 oder 3 anstatt eines Kollegen erkrankt. Ist natürlich viel besser. Und wirtschaftlicher natürlich auch.
Ich wiederhole: Hoffentlich gab es ein verbindliches Hygienekonzept welches nicht eingehalten wurde.
Spid:
Der AG hat gegenüber dem nicht arbeitsunfähig erkrankten AN eine Beschäftigungspflicht, der er auch durch irgendwelche Konzepte nicht beikommt. Wenn es also ein Hygienekonzept gibt, wird das den AG bestenfalls dann von dieser Pflicht entbinden, wenn es um die Tätigkeit auf einer Intensivstation geht - es taugt also im vorliegenden Fall nur dann zu etwas, wenn man es ausgedruckt als Klopapier verwenden kann.
xap:
Wir wissen gar nicht, ob der AN AU war oder nicht. Er war ja nicht beim Arzt. Seit wann stellen AN für sich fest, ob sie AU sind? Des weiteren stehen in Hygienekonzepten u. U. weitere Punkte, wie Abstandspflicht, Meldepflicht bei Coronaverdacht, Testpflicht usw. - denen hier ggf. auch durch Unterlassen einer Testdurchführung möglichweise nicht nachgekommen wurde.
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