Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

tariflicher Mehrurlaub - Krankheit

<< < (4/5) > >>

tina92:
Sorry, ja 6 Tage über. Ich dachte aber es geht um die Frage von Ole. Und da fehlen immer noch Informationen.

Ole:
sorry für die späte Antwort.

Es handelt sich um 30 Tage Urlaubsanspruch in 2020(Vollzeitkraft - 5 Tage die Woche)

McOldie:
Dann gilt das von mir bereits Gesagte: der Resturlaub ist verfallen

hsk:
Ich bin trotz der geklärten Frage irritiert.

Wie kommt ihr auf eine 1,5 Tage-Woche und dann auf 9 Tage Urlaub. Sollte das nur theoretisch sein? Selbst das wäre doch falsch.

Man arbeitet einen Tag die Woche, oder man arbeitet 2 Tage die Woche. Aber 1,5 Tage die Woche funktioniert nicht. Da ist höchstens die Arbeitszeit unterschiedlich auf 2 Tage verteilt, mehr aber auch nicht (inkl. aller Regelungen die bei einer unterschiedlichen Aufteilung der Arbeitszeit zu berücksichtigen sind).
Die Berechnung des Urlaubsanspruches erfolgt doch dann trotzdem für eine 2 Tage Woche!?

Opa:

--- Zitat von: hsk am 11.10.2021 15:14 ---Man arbeitet einen Tag die Woche, oder man arbeitet 2 Tage die Woche. Aber 1,5 Tage die Woche funktioniert nicht. Da ist höchstens die Arbeitszeit unterschiedlich auf 2 Tage verteilt, mehr aber auch nicht (inkl. aller Regelungen die bei einer unterschiedlichen Aufteilung der Arbeitszeit zu berücksichtigen sind).
Die Berechnung des Urlaubsanspruches erfolgt doch dann trotzdem für eine 2 Tage Woche!?

--- End quote ---

Z.B. in einem Modell, wo eine Woche ein Tag und die andere Woche 2 Tage im Wechsel gearbeitet wird. Durchschnittlich also 1,5 Tage pro Woche, wonach sich dann auch der Urlaubsanspruch zu bemessen hat.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version