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tariflicher Mehrurlaub - Krankheit
BezRe11:
Zunächst ist der gesetzliche Mindesturlaub in Anspruch zu nehmen, anschließend der tarifliche Mehrurlaub.
McOldie:
Bei einem wegen Krankheit bis zum 31. Mai des Folgejahres nicht angetretenen Urlaub erlischt nur der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehende tarifliche Urlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub wird in europarechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG nochmals übertragen. Er erlischt allerdings spätestens 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist.
Wenn noch 9 Tage Resturlaub vorhanden ist, ist der gesetzliche Urlaubsanspruch von 24 Werktage (= 20 Arbeitstage bei der 5-Tage-Woche) erfüllt. Insoweit sind die 9 Tage der über den gesetzlichen Anspruch hinausgehende tarifliche Anspruch, der am 31.5.2021 verfallen ist.
tina92:
Aus der Angabe Resturlaub kann nicht geschlossen werden, wie hoch der Urlaubanspruch für 2020 ist.
Bei einer 1,5 Tagewoche beträgt der Anspruch nämlich ebenfalls 9 Tage und wenn keiner genommen wurde, ist der Resturlaub 9 Tage. Was ihr hier betreibt ist Spekulation. Und dann ist auch kein einziger Tag des Mindesturlaubes erfüllt worden.
WasDennNun:
--- Zitat von: tina92 am 05.10.2021 13:20 ---Aus der Angabe Resturlaub kann nicht geschlossen werden, wie hoch der Urlaubanspruch für 2020 ist.
Bei einer 1,5 Tagewoche beträgt der Anspruch nämlich ebenfalls 9 Tage und wenn keiner genommen wurde, ist der Resturlaub 9 Tage. Was ihr hier betreibt ist Spekulation. Und dann ist auch kein einziger Tag des Mindesturlaubes erfüllt worden.
--- End quote ---
Richtig, im obigen Fall wären dann noch 6 Tage Urlaub über (oder?)
tina92:
--- Zitat von: tina92 am 05.10.2021 11:02 ---Für die Beantwortung der Frage ist es wichtig zu wissen, wie hoch der Urlaubsanspruch aus 2020 ist.
--- End quote ---
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