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Betrug? - Arbeitsvorgänge Tätigkeitsdarstellung und -bewertung - Justiz

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Lo sa:
Tja so wie es allen erzählt wurde. Der Anteil der schwierigen Tätigkeiten der Protokollnotizen war angeblich ausschlaggebend. Dass dies eigenständige Arbeitsvorgänge sind, wurde allen suggeriert. Und ehrlich gesagt, stellte niemand die Rechtsanwendung von Tarifvertragsrecht gerade bei der Justiz in Frage.
Erst nach der 2018er BAG Entscheidung ist man mal aufgewacht. Insbesondere die Zusammenhangstätigkeiten nach 22 BAT/12 TVL spielen ja für Geschäftsstellenverwalter und Servicekräfte eine große Rolle. Ich bearbeite ja nicht nur die Beispiele der Protokollnotizen, sondern die Akte umfassend und vollständig und deshalb sind es bei mir eben nur Arbeitsschritte. Je nach Zuschnitt der Stelle kann es bei jemand anderem ja wieder ein Arbeitsvorgang sein.
Man ärgert sich auch wirklich gnadenlos, dass man sich nicht früher damit befasst hat. Selbst Schuld eigentlich.

Spid:
Eben. Du hast also ebenso wie der AG hinsichtlich der Eingruppierung geirrt.

Lo sa:
Völlig richtig. Nur die TdL lässt kein Irren bei der Eingruppierung gelten, sondern belästigt Karlsruhe mit einer Verfassungsbeschwerde, da das BAG ja angeblich in die Tarifautonomie eingegriffen haben soll - nicht mehr zu überbieten. Geld darf das nicht kosten, was die Arbeitgeber mit ihrem "Irren" verursacht haben. Auch die Tarifverhandlungen werden darunter leiden müssen.

Bastel:
Warum sollte die Tarifverhandlung darunter "leiden"?

Lo sa:
Weil die Justiz bzgl der BAG Entscheidung, die die TdL nicht akzeptieren will, der Grund für die Änderung des Begriffs Arbeitsvorgang ist. Es ist doch bekannt, dass im TVL Bereich das gleiche gefordert wird, wie schon im TVÖD Bereich.
Die TdL gab bekannt, dass es keinen Tarifabschluss geben wird, wenn nicht der Arbeitsvorgang geändert wird.
Verdi ist deshalb schon seit Monaten darüber höchst verärgert.

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