Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Vertreter Gruppenleiter E9b Justiz TV L
SwopHA:
Hallo,
wenn ein Gruppenleiter in der 9b eingruppiert ist und man
diesen in Urlaubs und Krankheitsfällen vertritt, wäre das auch die generell auszuübende Tätigkeit oder
läuft das unter Zulage (vorübergehend auszuüben)?
Ich bin gemäß Geschäftsverteilung als Vertreter ausgewiesen, gilt aber nur bei dessen Abwesenheit.
Wäre ich selbst Gruppenleiter wäre ich auch in der E9b, da keine Heraushebungsmerkmal im TVL benannt sind.
Danke
Spid:
Die Abwesenheitsvertretung ist Bestandteil der auszuübenden Tätigkeit.
SwopHA:
Ok. Also kommt es auf den Anteil an. Der ist aber nicht bestimmbar..selbst beim Gruppenleiter selbst nicht.
Der hat stets als Gruppenleiter und Entscheidungsbefugter parat zu stehen.. ist ja dann schwierig bei Leitungsfunktionen, die neben der normalen Arbeit zu leisten sind. :-\
Spid:
Der zeitliche Umfang der Abwesenheitsvertretung beträgt regelmäßig 6/46, also etwa 13%.
WasDennNun:
Und wenn man dann noch statistische Krankheitstage hinzunimmt, Bildungsurlaub und Vertretung bei Weiterbildung einplant
also (30+10+3,5+10)/225 = sind es immer noch weit unter 25%
8)
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