Es handelt sich eben genau nicht um eine "Coronasonderzahlung"... die würde es nämlich zusätzlich zum Tarif geben.. Vielmehr ist es eine Einmalzahlung (die die 14-monatige Nullrunde kompensieren soll), die lediglich die steuerlichen Möglichkeiten der Pandemie ausschöpft und der AG- Seite Geld spart.
Insbesondere wenn die sog. Corona-Sonderzahlung gar keine ist, sondern die Nullrunde für 2022 kompensieren soll, ist eine Staffelung per se absolut ungerecht. Die höheren Entgelt\Besoldungsgruppen erhalten danktest der kompletten 1.300 Euro ja prozentual mal wieder weniger als die unteren Gruppen. Mit welcher Begründung....wo bleibt das Leistungsprinzip?