Weder entspricht die Prämisse, AN würden im öD nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten gekündigt, der Realität, noch hätte Deine individuelle Erfahrung angesichts bspw. zahlloser Referenten in E13 irgendeinen Wert.
Na dann bin ich mal auf die Beispiele gespannt wann Angestellten im öD mal ordentlich gekündigt wurde. Das habe ich noch nie gesehen oder gehört. Wenn überhaupt waren es außerordentliche Kündigungen, aufgrund schwerwiegender Vergehen und selbst da war man oftmals sehr gnädig und hat einen Auflösungsvertrag geschlossen, mitunter samt brauchbarer Beurteilung.
Wie andere User bereits schrieben gibt es unzählige Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, von daher sind pauschale eher schwierig.
Ich habe einige Jahre als Personaler im ÖD gearbeitet und ich kann dir berichten, dass wir häufig Personen kündigen, wenn deren Leistung nicht unseren Erwartungen entspricht oder deren Verhalten zu Unfrieden in der jeweiligen EInrictung/Abteilung führt. Wir haben hierbei Kündigungen während und nach der Probezeit ausgesprochen und uns von den Leuten jeweils getrennt.
Warum einen Auflösungsvertrag anbieten, wenn die Gründe für eine Kündigung reichen? Auflösungsverträge haben wir nur unterzeichnet, wenn wir uns mit dem Arbeitnehmer verstanden haben und dieser unter Nichteinhaltung der tariflichen Kündigungsfrist ausscheiden wollte. Haben wir uns nicht mit einem Arbeitnehmer verstanden und es gab Gründe, dann haben wir die Kündigung ausgesprochen.
In diesen fünf Jahren hat genau eine Mitarbeiterin gegen die Kündigung geklagt, alle anderen (ca. 20) haben sie akzeptiert.
Solche Kündigungsgründe waren z.B. krankheitsbedingt mit negativer Zukunftsprognose, regelmäßig zu spät an der Arbeit erscheinen, Arbeitsverweigerung, Diebstahl von Eigentum des Arbeitgebers, Arbeitszeitbetrug.