Wie man aus einer E14/E15-Stelle an einer Hochschule eine E6-E11 machen können soll, erschließt sich mir beim besten Willen nicht. Diese Stellen erfordern oft eine Promotion und kommen neben der eigenen wissenschaftlichen Tätigkeit mit der Betreuung von Doktoranden, Master-Studenten, Laborangestellten und dem Abhalten von Lehrveranstaltungen. Man müßte sich dann im Gegenzug fragen, welche Tätigkeiten denn dann noch eine E14 verdienen würde? Rektor einer Universität?
Nur mal so zum Vergleich: Ein/e TA (Technische Angestellte/r) wird je nach Tätigkeitsbeschreibung bei uns gewöhnlich in E6-E9a eingruppiert. Wie soll man bei einer Eingruppierung in E6-E11 dann in Zukunft Personal für die jetzigen E13-E15 Stellen finden? Sollte das so kommen, dann wird die Ausbildung an den Hochschulen in Zukunft dramatisch leiden, da sich das kein promovierter Naturwissenschaftler geben wird.
Das Gehaltsgefälle im öffentlichen Dienst deckt sich meiner bescheidenen Meinung nach auch nicht wirklich mit dem Gefälle im Bundesdurchschnitt. Die E1 geht bei 2000 Euro los, was deutlich über dem Mindestlohn in Deutschland liegt. Das soll kein Bashing sein, generell wünsche ich niemanden für den Mindestlohn arbeiten zu müssen. Ich kenne auf der anderen Seite aber auch niemanden, der nach E1 bezahlt wird. Auf der anderen Seite der Gehaltstabelle können sich die Gehälter aber eher nicht mit der Konkurrenz vergleichen und liegen da (deutlich) zu tief. Argumentiert wird dann immer mit Jobsicherheit und Flexibilität.
Hier wird halt versucht massiv den Rotstift anzusetzen. Ich kann nur hoffen, dass die Gewerkschaften hier nicht einknicken.
Viele Grüße...