Sek I bzw. Grundschullehrer bedurften aber bis vor kurzem lediglich ein Staatsexamen mit einer Regelstudiendauer von 6-7 Semester. Das ist aber kein wissenschaftlicher Hochschulabschluß. Dann wären sie eben nicht in E13.
Frisch ausgebildete Lehrer mit M.Ed in E13 und die mit "nur" Staatsprüfung in E11.
Das möchte ich sehen (!)
Ich bin Realschullehrer in NRW mit A12 und habe 2009 mit dem Studium begonnen und habe den Master of Education 2014 erworben. Seit 2009 ist das Studium für Gymnasiallehrer und allen anderen Lehrern gleich lang (10 Semester).
Die Wahrheit ist, dass in NRW die Lehrer an Grundschulen und SekI verfassungswidrig eingestuft sind. Sowohl Angestellte (E11 ist ein Hohn für ein 10 Semester Studium und Vorbereitungsdienst) als auch Beamte. Soweit ich weiß, ist ein Master im ÖD Höherer Dienst.
A13 / E13 wird aber schon in 8 Bundesländern umgesetzt.
@Lothar
Würde zwar den Angestellten „stufengleiche Höhergruppierung“ wünschen, sehe aber nicht, wo für verbeamtete Lehrer die nur A12 haben und auf A13 für alle Lehrer hoffen, da ein Vorteil drin liegen würde. Die Umsetzung A13 für alle Schulformen wird
wenn überhaupt durch ein Gericht erzwungen werden müssen als durch Streiks der Angestellten…