Wie man das nun nennt (in der Darstellung halt allgemeinverständlich), ist relativ irrelevant für den Grundsachverhalt und die (scheinbare) Argumentation des Urteils
Aber dadurch wird ja die Stufe die per Zeitablauf im Regelfall ansteigt und nur aufgrund der Leistung verlangsamt oder beschleunigt wird nicht plötzlich zur Erfahrungsstufe.
Ach wenn jeder das so nennt, aber Fakt ist wird es dadurch nicht. Oder steht plötzlich im TV nicht mehr:
Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe - von Stufe 3 an in
Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Absatz 2 - nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit)
Wenn das mal häufiger angewendet würde, dann würden die Leute merken, dass da Erfahrung wurscht ist.