Autor Thema: Eingruppierung Stabsstelle Vergabe  (Read 4590 times)

Summa summarum

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Eingruppierung Stabsstelle Vergabe
« am: 12.10.2021 11:50 »
Hallo zusammen,

welche Tätigkeiten müssten der Stabsstelle Vergabe übertragen werden, damit eine EG 10 oder gar EG 11 gerechtfertigt ist?
Hierzu habe ich unter folgendem Thema bereits was geschrieben:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114599.0.html

Ich bin nach wie vor alleine und habe keine Sachbearebiter unter mir. Eine Stellenbeschreibung mit prozentualer Aufteilung ist bei Vergaben nicht möglich, da jede Vergabe individuell ist und auch so jeder einzelne Arbeitsschritt von Vergabe zu Vergabe unterschiedlichen Zeitaufwand bedeutet.

Vielen Dank vorab.

VG

Spid

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Antw:Eingruppierung Stabsstelle Vergabe
« Antwort #1 am: 12.10.2021 12:17 »
Solche, die sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c herausheben im jeweils geforderten zeitliuchen Maß.

Die Behauptung der Unmöglichkeit der Bildung von Arbeitsumfängen und deren zeitlicher Umfangsbestimmung ist kontrafaktischer Natur.

Summa summarum

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Antw:Eingruppierung Stabsstelle Vergabe
« Antwort #2 am: 12.10.2021 13:00 »
Dies ist aus meiner Sicht gegeben und wie folgt beschrieben:

"Einen Großteil der Vergaben (>70 %) besteht in der Bearbeitung von Fördermittelmaßnahmen. Bei diesen Maßnahmen ist eine besondere Schwierigkeit sowie deren besondere Bedeutung immer gegeben. Eine besonders verantwortungsvolle Bearbeitung liegt für den vergaberechtlichen Bereich alleinig beim Stelleninhaber.

Der Stelleninhaber ist gesamtheitlich für den verwaltungsrechtlichen Ablauf der Vergaben verantwortlich. Dies setzt nicht nur gründliche und umfassende Fachkenntnis sondern auch ein hohes Maß an Selbstständigkeit voraus.

Fachämter erarbeiten mit der Vergabestelle gemeinsam die Leistungsverzeichnisse oder von externen Bearbeitern (Ingenieurbüros) erstellte LVs werden durch den Stelleninhaber und das Fachamt geprüft. Der Stelleninhaber erstellt aber auch Leistungsverzeichnisse selbstständig. Die Einholung der Angebote erfolgt durch die Vergabestelle. Die Prüfung der Angebote erfolgt durch den Stelleninhaber. Die weitere Prüfung, ob das Angebot auch fachlich den Vorgaben entspricht, wird vom Fachamt bzw. beauftragtem Ingenieurbüro durchgeführt. Anzuwendendes Recht sind GWB, VgV, VOL, VOB und LVG LSA (zukünftig UVgO) sowie Vorgaben der Fördermittelgeber. Der Stelleninhaber gibt vor, welche Möglichkeiten der Vergabearten bei bestimmten Auftragsvolumina bestehen und stimmt diese mit der Behördenleitung ab.
Als Aufgabenfeld liegt es beim Stelleninhaber, die Terminketten mit dem Fachamt, externen Bearbeitern, Sitzungsdienst und Behördenleitungen abzustimmen.

Weiterhin prüft er sämtliche Verdingungsunterlagen auf Vollständigkeit und vergaberechtliche Richtigkeit. Der Stelleninhaber erstellt selbst Bekanntmachungstexte und veröffentlicht diese.
Die kompletten Verdingungsunterlagen werden durch den Stelleninhaber zusammengestellt und versandt. Weiterhin nimmt er Teilnahmeanträge und Angebote entgegen und kennzeichnet diese.
Die Vorbereitungen für die Submissionen erfolgen alleinig durch den Stelleninhaber. Dies beginnt mit der Terminnennung für die Poststelle, um auf die Besonderheiten hinzuweisen und zur Sensibilisierung, um eventuelle Fehler während eines Vergabeverfahrens zu vermeiden; Bsp. das Öffnen von Angeboten vor Einreichungstermin.

Die Durchführung von Angebotsöffnung inkl. Kennzeichnung der Angebote erfolgt durch den Stelleninhaber als Verhandlungsleiter sowie durch personelle Unterstützung von einem Schriftführer sowie Beisitzer. Der Stelleninhaber prüft formell die Bietereignung, rechnerisch und wirtschaftlich alle Angebote und erstellt eine Vergabeempfehlung. Ebenfalls prüft er die Vergabeempfehlung welche durch eine externe Prüfung (Bsp. durch Ingenieurbüros) erstellt wurde. Die Einhaltung der Zuschlags- und Bindefrist obliegt dem Stelleninhaber. Eventuelle Bietergespräche und Nachverhandlungen werden vergaberechtlich durch den Stelleninhaber betreut. Eventueller Ausschluss von Bietern, Informationen der Nichtberücksichtigung, Vorinformationen und Beauftragung erfolgt durch den Stelleninhaber. Die komplette Dokumentation jeder einzelnen Vergabe erfolgt durch den Stelleninhaber. Die Dokumentation erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung auf digitalem Weg. Der Aufbau der digitalen und analogen Ordnerstruktur sowie die hardwareseitige Optimierung ist nach Vorgaben des Stelleninhabers erfolgt.
Die gesetzlich vorgegebenen Meldepflichten für statistische Zwecke liegen ebenfalls gesamtheitlich beim Stelleninhaber. Dies erfolgt auf digitalem Weg.

Weiterhin umfasst die Stelle die gesamte administrative Tätigkeit der Vergabe Software. Dies beinhaltet u.a. das Einspielen von Zertifikaten, Anlegen von Mitarbeiten und Rechteverteilung für einzelne Mitarbeiter (Benutzerverwaltung)."

Geht es für Sie, Spid, aus dieser Beschreibung denn hervor?

VG

Spid

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Antw:Eingruppierung Stabsstelle Vergabe
« Antwort #3 am: 12.10.2021 13:19 »
Worin soll denn jetzt die besondere Schwierigkeit liegen? Der zweite Satz behauptet eine solche - wie er ja auch eine "besondere Bedeutung" behauptet, die tariflich nicht gefordert ist - zwar, im folgenden werden aber gerade mal Begründungen für guFk + sL vorgetragen.

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung Stabsstelle Vergabe
« Antwort #4 am: 12.10.2021 13:30 »
Könnten u.U. die materiellen Belange und die Auswirkung auf den Behördenapperat nicht zu bv Tätigkeiten führen? Insbesondere wenn es sich überwiegend un Fördermittel handelt? (Städtebaumittel etc...)

Spid

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Antw:Eingruppierung Stabsstelle Vergabe
« Antwort #5 am: 12.10.2021 13:35 »
Bestimmt. Es geht aber nicht um bv, sondern um bS.

Dienstbeflissen

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Antw:Eingruppierung Stabsstelle Vergabe
« Antwort #6 am: 12.10.2021 14:04 »
Was passiert bei Beschwerdenverfahren bzw. auch gerichtlichen Verfahren im Hinblick auf die Vergabeentscheidung?. Gehört die Begleitung, bzw. entscheidende Unterstützung da auch zu einem deiner Arbeitsvorgänge? Diesem könnte dann z.B. bS zuerkannt werden. 

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung Stabsstelle Vergabe
« Antwort #7 am: 12.10.2021 14:27 »
Bestimmt. Es geht aber nicht um bv, sondern um bS.
Für >EG 10 schon klar. M.E. kamst du bei guFk + sL zum halten.

Ich würde die Stelle gem SV nach 9c bewerten.

Spid

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Antw:Eingruppierung Stabsstelle Vergabe
« Antwort #8 am: 12.10.2021 14:33 »
Ich habe lediglich die Dimension Schwierigkeit (gFk, gvFk, guFk, sL, bS) betrachtet, da es schlicht an dieser scheitert. Angesichts der anzunehmenden finanziellen Belange, die betroffen sind, wird die Verantwortungsdimension (bv, B, MdV) weniger ein Problem darstellen, zumindest bis zur B. MdV ist dann wieder eine andere Geschichte.

Summa summarum

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Antw:Eingruppierung Stabsstelle Vergabe
« Antwort #9 am: 12.10.2021 15:30 »
Wie könnte denn eine Formulierung z.B. für die Schwierigkeit "bS" aussehen?

Eventuellen Beschwerdeverfahren werden durch die Vergabestelle bearbeitet und bei eventuellen (gerichtlichen) Anhörungen wird ebenfalls die Vergabestelle befragt. Die Vergabestelle wird bei Anwaltskorrespondenz beratend hinzugezogen.

VG

Spid

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Antw:Eingruppierung Stabsstelle Vergabe
« Antwort #10 am: 12.10.2021 15:40 »
"einschl. der entscheidenden Verfahrensbegleitung bei gerichtsgängigen Beschwerdeverfahren bis zum OLG" - wobei dies die vollumfängliche Parteientscheidung und Sachwaltung mit Ausnahme der persönlichen anwaltlichen Vertretung vor Gericht beinhalten muß.