Autor Thema: Eingruppierung Neueinstellung Stufenzuordnung  (Read 6260 times)

Drogilo

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Hallo Zusammen,

der neue PR hat bei einer Einstellung eines neuen Kollegen Probleme mit der der Stufenzuordnung. Ein junger Mann soll eingestellt werden, Ausbildung zum Bankkaufmann, 18 Monate in dem Beruf gearbeitet, dann BWL Studium mit Abschluss und dann nix mehr. Er soll als Sachbearbeiter eingestellt werden auf eine 9a Stelle, wo sonst immer der AL II verlangt wird. Der Fachbereichsleiter hat ihm 9a Stufe 3 versprochen, der PR sieht aber keine einschlägige Berufserfahrung und schon gar nicht von drei Jahren. Jetzt kam ein Schreiben von oben, man möge doch bitte zustimmen und demnächst würde man sich bei der Stufenzuordnung besser informieren. Hat der PR überhaupt Mitspracherecht? Was passiert, wenn der PR nicht zustimmt?  :o

Spid

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Antw:Eingruppierung Neueinstellung Stufenzuordnung
« Antwort #1 am: 12.10.2021 15:00 »
Mir ist kein Land bekannt, in dem die Stufenzuordnung bei Einstellung nicht mitbestimmungspflichtig wäre.

Widerspricht der PR der Eingruppierung in E9a/3 wirksam, erfolgt auch keine Eingruppierung in E9a/3.

BStromberg

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Antw:Eingruppierung Neueinstellung Stufenzuordnung
« Antwort #2 am: 12.10.2021 15:16 »
Auch die Stufenzuordnung gem. § 16 Abs. 2 Sätze 1 und 2 TVöD (VKA) unterliegt der Mitbestimmung des Personalrats bzw. Betriebsrats unter dem Gesichtspunkt der Eingruppierung.

Keine Zustimmung, keine Eingruppierung, keine Einstellung!
Die Vakanz bleibt einstweilen bestehen.



Wenn ich 'ne Schätzung abgeben müsste, ist wohl jede zweite Eingruppierung hier zu Lande fehlerhaft; jedenfalls im Bereich der Stufenzuordnung.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Spid

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Antw:Eingruppierung Neueinstellung Stufenzuordnung
« Antwort #3 am: 12.10.2021 15:22 »
Einstellung und Eingruppierung sind zwei unterschiedliche Vorgänge und zwei unterschiedliche Beteiligungstatbestände.

Drogilo

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Antw:Eingruppierung Neueinstellung Stufenzuordnung
« Antwort #4 am: 12.10.2021 15:49 »
Gerade bekamen wir den Rat von einem Gewerkschaftsvorsitzenden der Einstellung zuzustimmen. Die 18 Monate Sparkasse gelten als einschlägige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst :-) und das Studium würde auch angerechnet. Die drei Jahre Studium werden zu den 18 Monaten gerechnet? Hat jemand so was schon mal gehört?  ::)

Spid

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Antw:Eingruppierung Neueinstellung Stufenzuordnung
« Antwort #5 am: 12.10.2021 15:54 »
Bullshit. Weder wäre „einschlägige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst“ im Sachverhalt erforderlich noch wäre ein Studium überhaupt irgendeine Form von Berufserfahrung. Es liegen schlicht nicht die tariflichen Voraussetzungen für Stufe 3 vor.

Dienstbeflissen

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Antw:Eingruppierung Neueinstellung Stufenzuordnung
« Antwort #6 am: 12.10.2021 17:33 »
Gerade bekamen wir den Rat von einem Gewerkschaftsvorsitzenden der Einstellung zuzustimmen. Die 18 Monate Sparkasse gelten als einschlägige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst :-) und das Studium würde auch angerechnet. Die drei Jahre Studium werden zu den 18 Monaten gerechnet? Hat jemand so was schon mal gehört?  ::)
Die Aussage könnte ja glatt vom Bsirske selbst kommen.