Auch die Stufenzuordnung gem. § 16 Abs. 2 Sätze 1 und 2 TVöD (VKA) unterliegt der Mitbestimmung des Personalrats bzw. Betriebsrats unter dem Gesichtspunkt der Eingruppierung.
Keine Zustimmung, keine Eingruppierung, keine Einstellung!
Die Vakanz bleibt einstweilen bestehen.
Wenn ich 'ne Schätzung abgeben müsste, ist wohl jede zweite Eingruppierung hier zu Lande fehlerhaft; jedenfalls im Bereich der Stufenzuordnung.