Es gibt keine neue EGO. Es wurden lediglich Änderungen an der EGO vorgenommen.
Stellen und deren Bewertung sind jedenfalls tariflich unbeachlich. Der AG äußert lediglich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung, die diese nicht berührt.
Wie der AG sich selbst intern organisiert, kann nicht beurteilt werden. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist jedenfalls eine Vertragsänderung, sie kann nur von jemandem mit Dir vereinbart werden, der namens des AG Arbeitsverträge schließen darf. Subalternes Führungspersonal darf derlei regelmäßig nicht.
Einseitige Setzungen des AG, was erforderlich sei, sind regelmäßig unbeachtlich. Sofern der Arbeitsvertrag keine entsprechende Anforderung enthält, ist eine gültige Fahrerlaubnis oder das Verlieren des Führerscheins arbeitsrechtlich grundsätzlich ohne Belang.