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Tarifergebnis TV-H

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kuste:
Ich hoffe ja, dass das Landesticket, wie beim 9€-Ticket, mit dem 49€-Ticket aufgewertet wird.

Finanzer:
Hallo zusammen,
ich wollte hierfür kein zusätzliches Thema aufmachen, deshalb frage ich hier.

Laut der Übersicht über die Tarifrunde 2021 sollte ein §29b eingefügt werden, welcher nach Niederkunft der Ehefrau die Inanspruchnahme von Sogenannten Vätertagen ermöglicht.

"Einführung von „Vätertagen“

Es wird ein neuer § 29b im TV-H eingeführt, nach dem bei Niederkunft der Ehefrau/der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes Beschäftigte während der ersten acht Wochen nach der Niederkunft bis zu einem Zeitanteil von 20 v.H. ihrer individuellen vereinbarten durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit unter Fortzahlung des Entgeltes freigestellt werden können."

Leider finde ich keine Version des Tarifvertrage TV-H mit diesem Paragraphen, wie ist da der aktuelle Stand?

Organisator:

--- Zitat von: Finanzer am 09.12.2022 11:00 ---Hallo zusammen,
ich wollte hierfür kein zusätzliches Thema aufmachen, deshalb frage ich hier.

Laut der Übersicht über die Tarifrunde 2021 sollte ein §29b eingefügt werden, welcher nach Niederkunft der Ehefrau die Inanspruchnahme von Sogenannten Vätertagen ermöglicht.

"Einführung von „Vätertagen“

Es wird ein neuer § 29b im TV-H eingeführt, nach dem bei Niederkunft der Ehefrau/der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes Beschäftigte während der ersten acht Wochen nach der Niederkunft bis zu einem Zeitanteil von 20 v.H. ihrer individuellen vereinbarten durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit unter Fortzahlung des Entgeltes freigestellt werden können."

Leider finde ich keine Version des Tarifvertrage TV-H mit diesem Paragraphen, wie ist da der aktuelle Stand?

--- End quote ---

Auch wenns OT ist - echt traurig, wie da die Tarifparteien der Lebensrealität hinterherlaufen. "Verheiratete Vätertage" sollte man es dann nennen, oder den Ehezwang einfach mal sein lassen!

AlphaOmega:
Er wurde aufgenommen.

Wortlaut:
§ 29b Elterntage
(1) Bei Niederkunft der Ehefrau/der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes werden Beschäftigte auf Antrag während der ersten acht Wochen nach der Niederkunft zu einem Zeitanteil von 20 v.H. ihrer individuellen vereinbarten durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit freigestellt. Bei Mehrlingsgeburten handelt es sich um eine Niederkunft im Sinne von Satz 1. Bei der zeitlichen Festlegung der Freistellung sind die Wünsche der Beschäftigten zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche/dienstliche Belange entgegenstehen.
(2) Für die Dauer der Freistellung werden das Tabellenentgelt sowie die sonstigen Entgeltbestandteile, die in Monatsbeträgen festgelegt sind, weitergezahlt.

Finanzer:
Danke Alpha Omega.
Verstehe ich das Also richtig, das ein Vollzeit-Angestellter die Option hat, in den ersten 8 Wochen jeweils einen Tag pro Woche zu Hause zu bleiben?

Die Option, das man die ersten zwei Wochen zu Hause bleiben kann lese ich leider nicht heraus, wahrscheinlich war da auf meiner Seite wohl wieder der Wunsch der Vater des Gedankens  :(

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