Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhergruppierung E10/3 --> E11/3 möglich?

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Spid:
Die Begründung ist solch ein hanebüchener Mist, daß die ohnehin schon geringe Wahrscheinlichkeit, daß die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung mit selbiger auch nur in einem losen Zusammenhang steht, gegen Null tendiert. Mithin kann aus den Angaben bestenfalls geschlossen werden, daß - zumindest aufgrund konkludenten Handelns - ein Arbeitsverhältnis zwischen Dir und Deinem AG besteht.

RsQ:
Als Laie nachgefragt: Eine EG hat doch nicht das Erfordernis von Erfahrung, oder? Entweder, man ist qualifiziert, die übertragenen Tätigkeiten auszuführen - oder nicht. Erfahrung wäre allenfalls stufenrelevant, oder?

Spid:
Es gibt Tätigkeitsmerkmale, die derlei vorsehen, z.B. in Teil B Abschnitt 11 oder 22.1.

WasDennNun:

--- Zitat von: RsQ am 16.10.2021 20:20 ---Als Laie nachgefragt: Eine EG hat doch nicht das Erfordernis von Erfahrung, oder? Entweder, man ist qualifiziert, die übertragenen Tätigkeiten auszuführen - oder nicht. Erfahrung wäre allenfalls stufenrelevant, oder?

--- End quote ---
In der aktuellen EGO für IT ist für den Sprung 11 zu 12 eben auch eine 3 Jährige "Erfahrung" von nöten.

WasDennNun:

--- Zitat von: flo18271 am 16.10.2021 16:32 ---Der Stufenanstieg ist im Juni erfolgt.

Ich wurde in der alten EGO EG 11 TV-L Fallgruppe 3 Teil II Abschnitt 11.4 eingeordnet.
Desweiteren gab es folgende Begründung.

xxx erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Eingruppierung in die E11 TV-L und ist somit als sonstiger Beschäftigter zu behandeln. Er verfügt nicht über die geforderte Erfahrung in einer entsprechenden Tätigkeit von XX Jahren. Gemäß den Vorbemerkungen zu allen Teilen der EGO ist er deshalb in die nächstniedrigere Entgeltgruppe einzugruppieren.

--- End quote ---
Dann ist deine Eingruppierung in die EG10 durchaus korrekt, wenn die Stelle tatsächlich EG11 war.
Auch wenn die Begründung ahnungsloser Bullshit ist.
Von daher kann man sicher davon ausgehen, dass du jetzt in der neuen EGO mindestens Anspruch auf EG11 hast.
Eine tarifliche Lösung wäre es, wenn du dir von deinem AG eine minimale Veränderung der Zeitanteile deiner Tätigkeiten zuweisen lässt, da er dich dann nach der neuen EGO eingruppieren muss, was zu einer HG führen wird.

Aber dieses Konstrukt dürfte die Deppen deiner Personalabteilung überfordern.

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