Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung E10/3 --> E11/3 möglich?
Spid:
Was soll denn ein „Ergebnis einer EG-Feststellung“ sein?
WasDennNun:
--- Zitat von: RsQ am 16.10.2021 12:41 ---Ich bin zwar nur Laie, aber diese Argumentation klingt verwegen. Wenn es Tätigkeiten der EG 11 sind und auch die Qualifikation dafür da ist, spricht doch nichts gegen EG 11. Fehlende Vorerfahrung würde doch nur einen Einstieg in einer höheren Stufe verhindern. Aber dass man eine EG niedriger bekommt ...
--- End quote ---
Nach der "alten" EGO könnte man aber genau so rum argumentieren:
11.4 Beschäftigte in der IT-Systemtechnik
EG11 aber kein Studium, deswegen EG10.
Aber direkt nach der Ausbildung als sonstiger Beschäftigter eingruppiert zu sein, halte ich für zweifelhaft.
Das sieht jetzt mit der gültigen EGO ja wiederum ganz anders aus!
@flo18271
Aus du einen Antrag gestellt zur Anwendung der ab 1.1.21 gültigen EGO?
flo18271:
Den Antrag habe ich bis jetzt nicht gestellt, da ich die Folgen noch nicht ganz überblicke. Bis jetzt verstehe ich es so, dass damit alles rückwirkend zum 1.1.21 angewandt wird und ich auch meine Erfahrungsstufe, die ich im Lauf des Jahres erreicht habe wieder verlieren würde.
Ich habe nochmal nachgeschaut, ich bin tatsächlich als sonstiger Beschäftiger geführt.
WasDennNun:
--- Zitat von: flo18271 am 16.10.2021 14:22 ---Den Antrag habe ich bis jetzt nicht gestellt, da ich die Folgen noch nicht ganz überblicke. Bis jetzt verstehe ich es so, dass damit alles rückwirkend zum 1.1.21 angewandt wird und ich auch meine Erfahrungsstufe, die ich im Lauf des Jahres erreicht habe wieder verlieren würde.
--- End quote ---
Ja da wird dann alles rückwirkend ab 1.1. berechnet und bezahlt.
Aber nur wenn du höhergruppiert wirst.
Wann fand die Stufenanstieg zur Stufe 3 statt?
--- Zitat ---Ich habe nochmal nachgeschaut, ich bin tatsächlich als sonstiger Beschäftiger geführt.
--- End quote ---
Das erscheint mir tariflicher Blödsinn zu sein, aber eher zu deinen Gunsten.
Weißt du wo du in der alten EGO eingruppiert warst? (Bzw. welche Rechtsmeinung dein Ag hatte?)
Abschnitt 11.4?
Wenn also der AG der Meinung war, die Tätigkeiten sind EG11 und sagt du bist ein sonstiger Beschäftigter, dann muss er dir dieser Logik folgend auch die EG11 zahlen (seit Einstellung)
Ich würde dich eher in der EG10 sehen, weil du die Voraussetzungen in der Person der EG11 nicht hast und damit eine EG niedriger entlohnt wirst.
Bei der neuen EG könnte sogar eine EG12 die korrekte EG sein (viele EG11 Abschnitt 11.4 TBler sind durch die neue EGO in der EG12)
flo18271:
Der Stufenanstieg ist im Juni erfolgt.
Ich wurde in der alten EGO EG 11 TV-L Fallgruppe 3 Teil II Abschnitt 11.4 eingeordnet.
Desweiteren gab es folgende Begründung.
xxx erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Eingruppierung in die E11 TV-L und ist somit als sonstiger Beschäftigter zu behandeln. Er verfügt nicht über die geforderte Erfahrung in einer entsprechenden Tätigkeit von XX Jahren. Gemäß den Vorbemerkungen zu allen Teilen der EGO ist er deshalb in die nächstniedrigere Entgeltgruppe einzugruppieren.
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