Autor Thema: Behördenwechsel nach Abschluss der Laufbahnausbildung  (Read 7687 times)

Blackboard10

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Hallo,

ich bräuchte euren Ratschlag für eine komplexere Situation, insbesondere zu möglichen Risiken. Folgende Ausgangssituation:

Person X durchläuft aktuell die Laufbahnausbildung für den höheren Dienst bei einer Bundesoberbehörde A und schließt diese im zweiten Quartal des nächsten Jahres ab.
X möchte aus persönlichen Gründen kurz nach Abschluss der Laufbahnausbildung in eine oberste Bundesbehörde B wechseln (A ist B nicht unterstellt). Dafür hat sich X bereits beworben und eine Einladung zum Bewerbungsgespräch erhalten.

Die optimale Lösung: X besteht die Laufbahnprüfung und wechselt in den Beamtenstatus auf Probe mit einer Dauer von 3 Jahren. Dann fragt B bei A nach X an. X wird für 6 Monate nach B abgeordnet und besteht die Zeit.

1) Ist das ein realistischer Ablauf oder wird Abweichungen geben?

2) Kann die Bundesoberbehörde A einem Steine in den weg legen. Zum Beispiel nicht gehen lassen oder Sachen?

3) X möchte auf jeden fall vermeiden, dass abgesehen von der Personalabteilung in A niemand etwas von seinen Wechselabsichten mitkriegt. Besonders wenn das Bewerbungsgespräch nicht erfolgreich abläuft. Dies sollte durch den Datenschutz gewährleistet sein oder?

4) Gibt es andere Risiken (z.B. das nicht erreichen des Beamtenstatus auf Lebenszeit)?

2strong

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Antw:Behördenwechsel nach Abschluss der Laufbahnausbildung
« Antwort #1 am: 03.09.2021 16:35 »
1) Ist das ein realistischer Ablauf oder wird Abweichungen geben?
Das ist ein üblicher und damit realistischer Ablauf.

2) Kann die Bundesoberbehörde A einem Steine in den weg legen. Zum Beispiel nicht gehen lassen oder Sachen?
Jawohl, A könnte einer Versetzung die Zustimmung verweigern. Das halte ich grundsätzlich für unwahrscheinlich.

3) X möchte auf jeden fall vermeiden, dass abgesehen von der Personalabteilung in A niemand etwas von seinen Wechselabsichten mitkriegt. Besonders wenn das Bewerbungsgespräch nicht erfolgreich abläuft. Dies sollte durch den Datenschutz gewährleistet sein oder?
Warum sollte bei A überhaupt jemand über Deine Bewerbung in Kenntnis gesetzt werden bevor Du das Verfahren erfolgreich bestanden und die Einsichtnahme Deiner Personalakte erfolgreich wird?

4) Gibt es andere Risiken (z.B. das nicht erreichen des Beamtenstatus auf Lebenszeit)?
Derlei Risiken bestehen bei beiden Behörden.

Blackboard10

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Antw:Behördenwechsel nach Abschluss der Laufbahnausbildung
« Antwort #2 am: 03.09.2021 19:53 »
Guten Abend 2strong,

danke für die schnelle Antwort.


Zitat
2) Kann die Bundesoberbehörde A einem Steine in den weg legen. Zum Beispiel nicht gehen lassen oder Sachen?
Jawohl, A könnte einer Versetzung die Zustimmung verweigern. Das halte ich grundsätzlich für unwahrscheinlich.

Interessant. Auf welcher gesetzlichen Grundlagen können Sie den Wechsel verweigern? In der Behörde A besteht Personalmangel, weswegen dies vielleicht gar nicht so abwegig ist.

Zitat
Warum sollte bei A überhaupt jemand über Deine Bewerbung in Kenntnis gesetzt werden bevor Du das Verfahren erfolgreich bestanden und die Einsichtnahme Deiner Personalakte erfolgreich wird?

Macht Sinn. Wie würde das dann konkret ablaufen? Angenommen das Bewerbungsgespräch von X verläuft nächsten Monat positiv und er erhält eine Zusage von B. Seine Laufbahnausbildung wird X aber erst in 6 Monaten abschließen. Wird B dann erst nach Abschluss der Laufbahnausbildung bei A Einsichtnahme in die Personalakte beantragen, um zu vermeiden, dass die Wechselabsichten von X noch während seiner Ausbildung bekannt werden?

2strong

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Antw:Behördenwechsel nach Abschluss der Laufbahnausbildung
« Antwort #3 am: 03.09.2021 20:10 »
Interessant. Auf welcher gesetzlichen Grundlagen können Sie den Wechsel verweigern? In der Behörde A besteht Personalmangel, weswegen dies vielleicht gar nicht so abwegig ist.
§ 28 Abs. 5 BBG. Sollte dieser eher unwahrscheinliche Fall eintreten, bestände ggf. die Möglichkeit, sich nach Bedingung des Vorbereitungsdienstes (im Beamtenverhältnis auf Widerruf) unmittelbar bei B ins Beamtenverhältnis auf Probe ernennen zu lassen.

Macht Sinn. Wie würde das dann konkret ablaufen? Angenommen das Bewerbungsgespräch von X verläuft nächsten Monat positiv und er erhält eine Zusage von B. Seine Laufbahnausbildung wird X aber erst in 6 Monaten abschließen. Wird B dann erst nach Abschluss der Laufbahnausbildung bei A Einsichtnahme in die Personalakte beantragen, um zu vermeiden, dass die Wechselabsichten von X noch während seiner Ausbildung bekannt werden?
Da X seine Zustimmung zur Einsichtnahme der B in seine Akte erklären muss, hat X in der Hand, wann dies frühestens geschehen kann. Da B bekannt ist, dass sich X noch im Vorbereitungsdienst befindet, wird man das weitere Vorgehen abstimmen können. Die Einstellungszusage der B wird im Zweifel unter dem Vorbehalt der erfolgreichen Beendigung des Vorbereitungsdienstes sowie der Einsichtnahme in die Akte erfolgen. Wo siehst Du denn überhaupt das Problem? Meinst Du ernsthaft, A lässt Dich aufgrund Deines Wechselwunsches durch die Prüfung rasseln?

Blackboard10

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Antw:Behördenwechsel nach Abschluss der Laufbahnausbildung
« Antwort #4 am: 07.09.2021 09:09 »
Zitat
Wo siehst Du denn überhaupt das Problem? Meinst Du ernsthaft, A lässt Dich aufgrund Deines Wechselwunsches durch die Prüfung rasseln?

Nein, sondern dass A einen aufgrund des Personalmangels nicht gehen lässt.

Hierauf hattest du ja bereits geantwortet:

Zitat
Jawohl, A könnte einer Versetzung die Zustimmung verweigern. Das halte ich grundsätzlich für unwahrscheinlich.

Zitat
§ 28 Abs. 5 BBG. Sollte dieser eher unwahrscheinliche Fall eintreten, bestände ggf. die Möglichkeit, sich nach Bedingung des Vorbereitungsdienstes (im Beamtenverhältnis auf Widerruf) unmittelbar bei B ins Beamtenverhältnis auf Probe ernennen zu lassen.


1) Warum gehst du davon aus, dass es eher unwahrscheinlich ist, das A einen nicht gehen lässt?

2) Und ist mit der zweiten Option folgendes gemeint? X "kündigt" bei A und lässt sich bei B in das Beamtenverhältnis auf Probe ernennen oder wie läuft dieser Übergang konkret in der Praxis ab.
 
« Last Edit: 07.09.2021 09:22 von Blackboard10 »

2strong

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Antw:Behördenwechsel nach Abschluss der Laufbahnausbildung
« Antwort #5 am: 07.09.2021 11:14 »
1) Warum gehst du davon aus, dass es eher unwahrscheinlich ist, das A einen nicht gehen lässt?
Dass Versetzungen pauschal die Zustimmung verweigert wird, stellt insgesamt einen Ausnahmefall dar. Hinzu kommt, dass Dir aufgrund Deines Ausbikdungsstatus noch gar kein abschließender Aufgabenkreis übertragen werden konnte, den es weiterzuführen gilt. Zudem Bestände die Möglichkeit, dringende Personalkapazität zunächst dadurch zu halten, dass man den Zeitpunkt der Versetzung in Abstimmung mit der auf nehmenden Dienststelle möglichst weit nach hinten verlegt.

2) Und ist mit der zweiten Option folgendes gemeint? X "kündigt" bei A und lässt sich bei B in das Beamtenverhältnis auf Probe ernennen oder wie läuft dieser Übergang konkret in der Praxis ab.
Grundsätzlich endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit Bestehen der Laufbahn Prüfung. Die Fortführung des Dienstverhältnisses bedarf der Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Probe. Nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes besteht also die Möglichkeit, sich nicht von A in ein solches Beamtenverhältnis übernehmen zu lassen, sondern von einem beliebigen anderen Dienstherrn, zum Beispiel der B. Das könnte X mit B abstimmen. Damit wären auch alle denkbaren Problemstellungen im Zusammenhang einer Versetzung des X von A zu B umschifft.

ThomasW

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Antw:Behördenwechsel nach Abschluss der Laufbahnausbildung
« Antwort #6 am: 21.09.2021 19:44 »
@Blackboard10
Spricht denn etwas dagegen, unmittelbar nach der Laufbahnprüfung zu wechseln?

Ich habe meine Laufbahnausbildung im gehobener Dienst bei der GZD absolviert, und bin dann direkt nach Ablegung der letzten Prüfung und der Bestätigung, dass ich bestanden habe, in eine andere Behörde gewechselt.

Das hatte aus meiner Sicht den Vorteil, dass mich ja die GZD ohnehin aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen musste, und ich so gesehen die Ernennung zum Beamten auf Probe durch die GZD hätte verweigern können.

Womöglich ist das eine sehr laienhafte Einstellung, und kann problemlos von denen Experten hier widerlegt werden...

beamte089

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Antw:Behördenwechsel nach Abschluss der Laufbahnausbildung
« Antwort #7 am: 14.11.2021 14:53 »
Du strebst also einen DH-Wechsel im Anschluss an den Vorbereitungsdienst an, das nennt man auch eine feindliche Übernahme. Und so etwas wird nicht so gerne gesehen bzw. befürwortet (bei mir wurde es nicht mal ausgesprochen - das Rumgedruckse des Personalers war nicht sehr hilfreich).
Das habe ich bereits hinter mir.
Vom dualen Studium beim Land zur Verbeamtung auf Probe bei Bund.

Ich rate dir dringend zu einer guten Rechtsberatung, je nach Gesetzesvorschriften gibt es wirklich wahnsinnig viele Fallstricke in so einem Übergang wie bspw. die Erstattung der Ausbildungskosten und -bezüge.

Ich hatte in meinem Fall eine vertrauenswürdige Kollegin, ein Mitglied er PR und die Rechtsberatung des BBB im Rücken und es war nichtsdestotrotz eine stressige Zeit, da zeitgleich vieles bestanden und erledigt werden musste.

Was dabei wirklich hilft, ist sich mit dem eigenen Laufbahnrecht auseinanderzusetzten.
Vergiss bitte nicht, dass dich niemand zwingen kann eine Urkunde anzunehmen.

Viel Erfolg!

Unknown

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Antw:Behördenwechsel nach Abschluss der Laufbahnausbildung
« Antwort #8 am: 14.11.2021 15:07 »
Du strebst also einen DH-Wechsel im Anschluss an den Vorbereitungsdienst an, das nennt man auch eine feindliche Übernahme.
Wieso ist das eine feindliche Übernahme? Du bist Beamter auf Widerruf und nimmst die Urkunde für die Verbeamtung auf Probe einfach nicht an. Mit bestehen der Prüfung endet automatisch die Verbeamtung auf Widerruf. Hab nur grade keine Quelle dazu zur Hand.

EiTee

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Antw:Behördenwechsel nach Abschluss der Laufbahnausbildung
« Antwort #9 am: 14.11.2021 16:08 »
Wieso ist das eine feindliche Übernahme? Du bist Beamter auf Widerruf und nimmst die Urkunde für die Verbeamtung auf Probe einfach nicht an. Mit bestehen der Prüfung endet automatisch die Verbeamtung auf Widerruf. Hab nur grade keine Quelle dazu zur Hand.

Genau so ist es, also ignorier den anderen, sinnfreien, Post.

PrinzP

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Antw:Behördenwechsel nach Abschluss der Laufbahnausbildung
« Antwort #10 am: 14.11.2021 18:55 »
§ 22 Abs. 4 BeamtStG

Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit Ablauf des Tages der Ablegung oder dem endgültigen Nichtbestehen der für die Laufbahn vorgeschriebenen Prüfung, sofern durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist.

Warum sollte eine Rückzahlung von Anwärterbezügen zu befürchten sein?

Diese sind normalerweise u.a an folgende Auflage geknüpft:

"Sie im Anschluss an Ihre Ausbildung nicht vor Ablauf einer Mindestdienstzeit von fünf Jahren aus einem von Ihnen zu vertretenden Grunde aus dem öffentlichen Dienst (§ 29 Abs. 1 BBesG) ausscheiden" (vgl. z.B. 59.5 BBesGVwV).

Ein Ausscheiden aus dem ÖD beabsichtigt der TE doch gar nicht.
« Last Edit: 14.11.2021 19:10 von PrinzP »