Hallo,
wir haben die Ansage bekommen, dass wir zu gewissen Zeiten, mehr als 10 Stunden, z. B. 12 Stunden und auch mehr arbeiten sollen, sodass eben alles rechtzeitig im System ist.
Es gibt diesbzgl. nichts Schriftliches. Wird immer nur gesagt, dass keiner was sagt, wenn man halt auch deutlich mehr als 10 Stunden arbeitet. Nur sollte es halt nicht dann sein, wenn es die Arbeitsmenge nicht zwingend vorgibt.
Wir stempelten bis dato alle fleißig halt auch 12 oder 14 Stunden. Nun wurde gesagt, dass wir nach 10 Stunden ausstempeln sollen und Mehrarbeit so aufschreiben sollen. Sicherheitshalber. Nur für den Fall, dass es eine arbeitschutzmäßige Untersuchung geben sollte. Dann wären Arbeitszeitkonten, in denen regelmäßig 12 Stunden und mehr stehen würden, mind. kontraproduktiv.
Wie ist da die Rechtslage, bitte?
Bis 10 Stunden bzw. 10,75 Stunden inkl. 45 Minuten Pause ist ja kein Problem. Aber wie ist es mit netto Arbeitszeiten jenseits der 10 Stunden?
Herzlichen Dank.
MfG