Hallo Zusammen,
ich erwäge einen Wechsel des Dienstherrn von Bund zu Land (Hessen), zuvor bin ich nach §24 BLV in den hD aufgestiegen.
Wie sieht es nun bei der Stufenermittlung bei einem Wechsel in das Bundesland Hessen aus? Wird die bereits erreichte Stufe übernommen oder eine neue Stufenermittlung durchgeführt?
Sollte eine neue Stufenermittlung durchgeführt werden, welche Zeiten werden anerkannt? Falls nur die bisherigen Zeiten im hD berücksichtigt werden, würde dies in meinem Fall einen extremen Rückschritt bedeuten.