Autor Thema: Berufung Wahlhelfer für Bürgerentscheid in NRW  (Read 1579 times)

Hörnchen

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Hallo,

welche Regelungen gibt es bezüglich einer Einberufung zum Sitz in einem Wahlvorstand bei einem Bürgerentscheid?

Gilt hier das Gleiche wie bspw. bei Bundestagswahlen? Ablehnung nur aus wichtigen Gründen, wozu zum Beispiel Urlaub nicht zählt?

Ist es eigentlich normal, dass man als Kommunalangestellter mit eh schon relativ regelmäßigen Wochenenddiensten innerhalb 8 Monaten zu 3 Wahlen bzw. Bürgerentscheiden "eingeladen" wird?

Grüße in die Runde

Spid

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Antw:Berufung Wahlhelfer für Bürgerentscheid in NRW
« Antwort #1 am: 20.10.2021 15:20 »
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.