Autor Thema: Eingruppierung Meister Kanalbetrieb  (Read 1534 times)

Wynchester

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Eingruppierung Meister Kanalbetrieb
« am: 27.10.2021 08:35 »
Hallo, ich habe bereits selber etwas recherchiert, kurz zum Sachverhalt Kollege hat im September letzten Jahres seine Ausbildung zum Meister bestanden, wurde daraufhin ab dem 1.10.20 für die Einarbeitung auf den Posten "Leitung des Kanalbetriebes" gesetzt (Der ehemalige Leiter war zu diesem Zeitpunkt noch da, wurde aber auf einen anderen Posten gesetzt und stand ihm für Fragen zur Verfügung dieser wurde seit jeher nach EG 9a bezahlt.)

Zu diesem Zeitpunkt wurde der Kollege weiterhin nach EG 6 bezahlt, ab dem 1.4 wurde er schließlich nach EG 8 bezahlt da er wie es offiziell hieß die Einarbeitung hinter sich hat und sich "bewiesen" hat.

Nun habe ich mich mit der Eingruppierung bei Meistern beschäftigt wonach ja EG 8 "Meister mit entsprechender Tätigkeit sind"

Als mögliches Heraushebungsmerkmal bin ich dann auf folgendes gestoßen : "Beschäftigte der Entgeltgruppe 8 die an einer besonders wichtigen Arbeitsstätte mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit beschäftigt sind"

Der besagte Mitarbeiter hat die Leitung über das Kanalnetz sowie die dazugehörigen Pumpwerke  ( ca 320 km Kanalnetz) ca 45 Pumpwerke 2 Schöpfwerke sowie 45 Regenrückhaltebecken. Ihm sind 8 Mitarbeiter unterstellt.
Damit würde ich selbst sagen das die "besonders wichtige Arbeitsstätte" gegeben ist, aber wie genau ist das "höhere Maß an Verantwortung" zu verstehen ?
Würde mich über die ein oder andere Antwort freuen :)