Autor Thema: [Allg] Ehevertrag: Vereinbarung eines Spitzenausgleichs  (Read 1627 times)

Glücksklee

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Hallo,

wir sitzen derzeit über der Ausarbeitung eines Ehevertrages bzgl. des Versorgungsausgleichs.
Bei Landesbeamten werden im Falle einer Scheidung alle Anrechte extern geteilt, also über die Deutsche Rentenversicherung ausgeglichen. Ein Ausgleich der erworbenen Beamtenanwartschaften über die DRV sollte jedoch verhindert werden.

unsere Überlegung daher: Nach § 47 I VersAusglG soll eine Saldierung der Kapitalwerte erfolgen, so dass nur noch der Spitzenausgleich durch externe Teilung erfolgt. Bei der Berechnung soll § 18 VersAusglG keine Anwendung finden.

Hat hier jemand Erfahrungen mit solchen Verträgen und kann mir sagen, welche möglichen Nachteile die Regelung nach sich ziehen könnte?

Haben bereits mit einem Notarangestellten Kontakt. Hier wurden wir darauf hingewiesen, dass im Falle einer Änderung der ehelichen Lebensverhältnisse (bei Kindern) eine Anpassung bzw. Prüfung der Vereinbarung erfolgen sollte.

Vielen Dank und einen schönen Abend.
« Last Edit: 04.11.2021 01:07 von Admin2 »