Autor Thema: Eingruppierung - Stufenzuordnung  (Read 2694 times)

alex333

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Eingruppierung - Stufenzuordnung
« am: 27.10.2021 13:51 »
Hallo,

ich habe im Jahr 2012 im öffentlichen Dienst bei einer Kommune (TV-VKA) begonnen. Meine erste Stelle war auf ein Jahr befristet und in die EG 9 Stufe 1 eingruppiert.

Danach wechselte ich im Jahr 2013 die Kommune und war auf der neuen Stelle in die EG 11 Stufe 2 eingruppiert.
Ich war bei dieser Kommune 7 Jahre bis September 2020 tätig. Mittlerweile war ich dort bei EG 11 Stufe 4 angekommen.

Ich bewarb mich dann bei einer Landesbehörde (TV-L) und bekam die Stelle, dort bin ich bis heute tätig. Die EG 11 Stufe 4 wurde bei der Einstellung übernommen. In dieser Stufe bin ich bis heute und nächstes Jahr würde ich in EG 11 Stufe 5 kommen. Leider gefällt es mir in dieser Behörde gar nicht und ich will dort wieder weg.

Ich habe mich daher nun wieder auf eine Stelle bei einer Kommune beworben, die leider nur in die EG 9c eingestuft ist.

Sollte ich die Stelle bekommen, würde ich dann in die EG 9c Stufe 4 oder Stufe 1 bzw. 2 eingestuft.

Der Bereich ist seit meinem Beginn im Jahr 2012 immer der gleiche. Es sind also mind. 9 Jahre Berufserfahrung vorhanden.

Vielen Dank schon mal.

Isie

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Antw:Eingruppierung - Stufenzuordnung
« Antwort #1 am: 27.10.2021 14:06 »
Berufserfahrung reicht nicht. Es muss einschlägige Berufserfahrung sein. Falls Sie das nicht ist, musst Du die Stufe aushandeln. Dafür reichen förderliche Zeiten.

alex333

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Antw:Eingruppierung - Stufenzuordnung
« Antwort #2 am: 27.10.2021 15:23 »
Es handelt sich um einschlägige Berufserfahrung.

Organisator

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Antw:Eingruppierung - Stufenzuordnung
« Antwort #3 am: 27.10.2021 15:40 »
Es handelt sich um einschlägige Berufserfahrung.

Bitte prüfe, ob das auch einschlägige Berufserfahrung im Sinne des TVöD ist. Diese kann regelmäßig nicht in anderen Entgeltgruppen erreicht werden.

Daher der Hinweis auf förderliche Zeiten, die können vor Vertragsunterschrift mit dem AG verhandelt werden.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung - Stufenzuordnung
« Antwort #4 am: 27.10.2021 15:49 »
Es handelt sich um einschlägige Berufserfahrung.
Wenn dem so ist, hast du ein Anrecht auf die Stufe 3.
Wenn du mehr haben willst, musst du es vor Unterschrift aushandeln und bestätigen lassen.