[Allg] Master -> höherer Dienst

Begonnen von Username2000, 27.10.2021 16:26

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Username2000

Hallo zusammen,

mich beschäftigt aktuell eine Frage. Ich habe nun meinen Master abgeschlossen (Master of Business Administration) und arbeite in einer Kreisverwaltungsbehörde in der IT im Angestelltenverhältnis. Viele Quellen deuten darauf hin, dass wenn man den Master hat auch für die QE4 berechtigt ist. Ich vermute mal, dass das letzte Wort hier immer die jeweilige Behörde/Arbeitgeber hat oder?
Meine Frage wäre nämlich, ob ich mit meiner aktuellen Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber nun den Wechsel von der Entgeltgruppe E auf Besoldungsgruppe A anstreben kann?

Viele Grüße

xap

In der Regel wird ein Vorbereitungsdienst und/oder berufliche Erfahrung für eine Verbeamtung im hD vorausgesetzt. Aus dem Angestelltenverhältnis kann man natürlich in das Beamtenverhältnis wechseln, wenn die Voraussetzungen (u. A. Stelle, gesundheitliche Eignung, Behörde will verbeamten usw.) vorliegen. Aus dem Tarifbereich (analog gD) direkt in den hD verbeamtet zu werden, halte ich aus den o.g. Gründen jedoch für unrealistisch. Auskunft gibt sicher die Dienststelle oder auch die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen (u. A. BeamtStG).

Organisator

Zitat von: Username2000 in 27.10.2021 16:26
Hallo zusammen,

mich beschäftigt aktuell eine Frage. Ich habe nun meinen Master abgeschlossen (Master of Business Administration) und arbeite in einer Kreisverwaltungsbehörde in der IT im Angestelltenverhältnis. Viele Quellen deuten darauf hin, dass wenn man den Master hat auch für die QE4 berechtigt ist. Ich vermute mal, dass das letzte Wort hier immer die jeweilige Behörde/Arbeitgeber hat oder?
Meine Frage wäre nämlich, ob ich mit meiner aktuellen Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber nun den Wechsel von der Entgeltgruppe E auf Besoldungsgruppe A anstreben kann?

Viele Grüße

Anstreben sicherlich. Voraussetzung wird dafür aber die Laufbahnbefähigung sein, wobei der Master nur ein Teil davon ist. Hier fehlt es an einem Vorbereitungsdienst oder einer der höheren Laufbahn vergleichbaren Tätigkeit. Nähere Infos findest du im Beamtengesetz und der Laufbahnverordnung deines Bundeslandes.
Außerdem braucht es die Motivation deines Arbeitgebers / Dienstherrn, dies mit dir zu machen.

WasDennNun

Zitat von: Organisator in 27.10.2021 16:53
Anstreben sicherlich. Voraussetzung wird dafür aber die Laufbahnbefähigung sein, wobei der Master nur ein Teil davon ist. Hier fehlt es an einem Vorbereitungsdienst oder einer der höheren Laufbahn vergleichbaren Tätigkeit. Nähere Infos findest du im Beamtengesetz und der Laufbahnverordnung deines Bundeslandes.
Außerdem braucht es die Motivation deines Arbeitgebers / Dienstherrn, dies mit dir zu machen.
Und die innere Eignung und ein fundiertes Wissen darüber, worauf man sich einlässt, nicht dass man dann hinterher enttäuscht ist, dass man Sklave des Dienstherren ist und sich darüber beklagt, dass man da so hineingestolpert ist.  :o

Bastel

Zitat von: WasDennNun in 28.10.2021 07:36
Zitat von: Organisator in 27.10.2021 16:53
Anstreben sicherlich. Voraussetzung wird dafür aber die Laufbahnbefähigung sein, wobei der Master nur ein Teil davon ist. Hier fehlt es an einem Vorbereitungsdienst oder einer der höheren Laufbahn vergleichbaren Tätigkeit. Nähere Infos findest du im Beamtengesetz und der Laufbahnverordnung deines Bundeslandes.
Außerdem braucht es die Motivation deines Arbeitgebers / Dienstherrn, dies mit dir zu machen.
Und die innere Eignung und ein fundiertes Wissen darüber, worauf man sich einlässt, nicht dass man dann hinterher enttäuscht ist, dass man Sklave des Dienstherren ist und sich darüber beklagt, dass man da so hineingestolpert ist.  :o

Von A13 Sklaven liest man in der Regel nicht viel Gejammer  ;D

WasDennNun

Zitat von: Bastel in 28.10.2021 07:46
Von A13 Sklaven liest man in der Regel nicht viel Gejammer  ;D
Die lassen schreiben und jammern hin und wieder ebenfalls. Insbesondere wenn sie A15 Tätigkeiten machen und keine Beförderung bekommen.