Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhere Entgeltgruppe: welche Stufe; Kündigungsfrist: frühestes Einstellungsdatum

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Alex310:
Liebe Forenmitglieder,

ich weiß, dass es zu diesem Thema schon unzählige Beiträge gibt,
aber ich bräuchte die Antworten konkret auf mein Bespiel "zugeschnitten":

Bei uns ist intern eine Stelle ausgeschrieben (TV-L), auf die ich mich gerne bewerben würde.
Bezüglich des Gehaltes steht dort nur "nach TV-L" - was alles oder nicht sein kann :)
Zur Zeit bin ich in der EG9b / Stufe 4: in welche Stufe käme ich mindestens, wenn die Stelle nach EG10 / EG11 / EG12 bewertet wird?
Meine jetzige Stelle habe ich seit 7/2013 inne: was wäre der früheste Eintrittstermin wenn ich z. B. zum 30.11. oder 31.12. kündigen würde?

Braucht Ihr noch mehr Informationen?

Danke schon mal vorab!

Alex

Albeles:
Huhu

Also ich bin kein Profi darin, weil auch noch neu, aber nach meinem Verständnis wäre es so:

E9b/4 nach E10/3
E10/3 nach E11/3
E11/3 nach E12/3
E12/3 nach E13/3
E13/3 nach E14/2

So verstehe ich die Tabelle die Du, hier findest:
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html

Wobei da noch garantierte Beträge kommen um keinen Verlust zu machen. Welchen Du in den höheren ja eh nicht hättest, von der E9b/4. Allerdings weiß ja noch keiner, wo Du wirklich landest  ;)

Hoffe meine Einschätzung war korrekt. Bin mir aber sicher, einige von den Cracks hier, werden mich dementsprechen verbessern, falls etwas falsch dargelegt worden ist von mir.

LG Albeles

WasDennNun:

--- Zitat von: Alex310 am 28.10.2021 08:07 ---Meine jetzige Stelle habe ich seit 7/2013 inne: was wäre der früheste Eintrittstermin wenn ich z. B. zum 30.11. oder 31.12. kündigen würde?

Braucht Ihr noch mehr Informationen?

--- End quote ---
Wieso kündigen?
Wenn du einen neuen AV machst, dann kommst du in die Stufe 1, da du keine einschlägige Berufserfahrung hast.
Wenn du beim AG die Tätigkeiten änderst, dann wirst du Höhergruppiert, so wie Albles geschrieben hat.

Alex310:
@WasDennNun:
Ich bin in einer Universitätsklinik beschäftigt und würde von Klinik A in Klinik B wechseln.
Einen neuen Arbeitsvertrag wird es sicherlich geben - d.h. also Stufe 1? "Einschlägige Vorerfahrung" hätte ich in dem Bereich nur bedingt...

WasDennNun:
Ändert sich der Arbeitgeber?
Wenn ich an der Uni des Landes angestellt bin und danach bei eine Behörde des Landes ändert sich mein AG nicht.
beides mal das Land.

Wenn sich in der Tat der AG ändert, dann kannst du natürlich versuchen förderliche Zeiten anerkannt zu bekommen.

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