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VBL Klassik - Antrag auf Beitragserstattung abgelehnt

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Mitchell:
Hallo zusammen,

ich war insgesamt 6 Jahre und 9 Monate als Wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt, wobei die ersten zwei Verträge eine Gesamtlaufzeit von unter 5 Jahren hatten. Demnach musste ich zunächst nicht in die Pflichtversicherung VBL Klassik, sondern war in der VBL Extra. Als ich dann den dritten Vertrag erhalten habe, wurde ich natürlich automatisch bei der VBL Klassik angemeldet und habe dort 21 Monate und damit weniger als die benötigten 60 Monate eingezahlt. Nun wollte ich mir die Eigenbeiträge erstatten lassen, wobei der Antrag abgelehnt wurde, da ich "nach dem Betriebsrentengesetz bereits eine soge- nannte „unverfallbare Anwartschaft“ erworben habe"...
Ist das richtig so oder haben die übersehen, dass ich vorher nicht pflichtversichert war? Ich komme aus NRW und bin damit ja auch im Tarifgebiet West  :-\

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen :)

Danke im Voraus!

Gruß
Dennis

Isie:
Die gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist von Betriebsrentenansprüchen wurde ab 1. Januar 2018 auf drei
Jahre verkürzt. Diese Regelung gilt auch für die VBL und hebelt die tarifliche Wartezeit von 60 Monaten aus. Die drei Jahre erfüllst du mit 21 Monaten allerdings auch nicht. Frage am besten bei der VBL nach.

Mitchell:
Vielen Dank für deine Antwort!
Ich habe heute morgen bei der VBL angerufen und da wurde mir gesagt, dass die Versicherungszeiten der VBL Extra und Klassik zusammengerechnet werden. Dazu konnte ich allerdings nirgendwo etwas finden...in meinem letzten Bescheid von der VBL Klassik stand auch noch, dass ich die Wartezeit von XX Umlagemonaten nicht erfüllt habe, was sich dann wiederum mit der Aussage des VBL Mitarbeiters widerspricht...Weiß dazu jemand vielleicht etwas Genaueres?

Isie:
Das habe ich vermutet, aber trotz gezielter Suche ebenfalls  keine Grundlage dafür gefunden.

Isie:
Bei Haufe habe ich eine gegenteilige Aussage gefunden https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/i-aufgabe-und-leistungen-der-zusatzversorgung-71-wartezeit_idesk_PI13994_HI2057947.html. Ich würde mir an deiner Stelle schriftlich von der VBL bestätigen lassen, dass und wodurch die Wartezeit erfüllt ist.
Aber warum willst du dir deine Beiträge auszahlen lassen? Wenn die VBL-extra-Monate entgegen der telefonischen Auskunft nicht mitzählen, kannst du doch die fehlenden Monate im Laufe deines Berufsleben noch zusammenbekommen.

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