Autor Thema: Initiativbewerbung nach interner Ausschreibung  (Read 2406 times)

Drogilo

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In unserer Verwaltung wurde eine Stelle intern ausgeschrieben, worauf zwei Bewerbungen eingingen, bei der die Bewerber nicht die Anforderungen komplett erfüllen. Die Verwaltungsspitze möchte die Stelle nun extern ausschreiben. Jetzt ist eine Initiativbewerbung eingegangen, mit einem geeigneten Kandidaten. Muss die Stelle trotzdem noch extern ausgeschrieben werden und der Bewerber muss sich darauf bewerben? Der Personalrat würde einer Einstellung zustimmen, da der Bewerber hier ausgebildet wurde und alle Voraussetzungen der Stellenausschreibung erfüllt.

Grüße
vom Land

LogiJöw

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Antw:Initiativbewerbung nach interner Ausschreibung
« Antwort #1 am: 29.10.2021 11:00 »
Wie wäre es denn bei euch, wenn darüber einfach mal miteinander gesprochen wird? Einfach so, zwischen Verwaltungsspitze und PR?

Insider2

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Antw:Initiativbewerbung nach interner Ausschreibung
« Antwort #2 am: 29.10.2021 11:32 »
Miteinander reden hilft vielleicht.....

Grundsätzlich ist es eine Organisationsgrundentscheidung des AG, ob und wie er die Stelle (erneut) ausschreibt.

WasDennNun

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Antw:Initiativbewerbung nach interner Ausschreibung
« Antwort #3 am: 29.10.2021 12:09 »
Die Frage ist doch, ob eine von extern besetzte Stelle auch extern ausgeschrieben sein muss, damit auch andere externe die Change haben sich zu bewerben. Und nicht hinterher von einem externen ne Klage kommt.

 oder ob man "mauscheln" darf.

Bei uns wird dann so etwas immer 2 Wochen auf quasi unsichtbaren Seiten ausgeschrieben, um da nicht angreifbar zu sein.

Insider2

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Antw:Initiativbewerbung nach interner Ausschreibung
« Antwort #4 am: 29.10.2021 12:19 »
Die unsichtbaren Seiten erfüllen aber u.U. nicht die Kriterien einer öffentlichen Ausschreibung.

Ergänzung: der TE schreibt, dass die Leitung die Stelle extern ausschreiben möchte. Ergo ist das noch nicht passiert. Was spricht dagegen, die nun eingegangene interne Initiativbewerbung zu berücksichtigen? Da die Ausschreibung noch nicht erfolgt ist, kann auch kein Externer irgendwelche Ansprüche geltend machen, da er ja davon gar keine Kenntnis hat
« Last Edit: 29.10.2021 12:28 von Insider2 »

Drogilo

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Antw:Initiativbewerbung nach interner Ausschreibung
« Antwort #5 am: 29.10.2021 12:40 »
Der Verwaltungsspitze spricht ja mit dem neu gewählten PR, und alle sind für den Initiativbewerber. Der PR wurde gefragt, ob rechtlich etwas dagegen spricht, die Stelle nicht mehr extern auszuschreiben. 

Insider2

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Antw:Initiativbewerbung nach interner Ausschreibung
« Antwort #6 am: 29.10.2021 12:45 »
Besetzt das Ding mit der Person und alle sind glücklich.

WasDennNun

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Antw:Initiativbewerbung nach interner Ausschreibung
« Antwort #7 am: 29.10.2021 12:55 »
Die unsichtbaren Seiten erfüllen aber u.U. nicht die Kriterien einer öffentlichen Ausschreibung.
Die ist nicht unsichtbar, sondern wird halt von wenigen Menschen wahrgenommen.
Wer schaut schon bei einem Amt / Mittelbehörde auf deren Homepage nach Stellen.
Selbst google nicht ;)

WasDennNun

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Antw:Initiativbewerbung nach interner Ausschreibung
« Antwort #8 am: 29.10.2021 12:57 »
Besetzt das Ding mit der Person und alle sind glücklich.
Richtig, wo kein Kläger, ...