Autor Thema: Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?  (Read 8947 times)

holymoly12

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Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« am: 29.10.2021 12:38 »
Hello,

es gibt Tarifverträge die die Auszahlung der Jahressonderzahlung an die Bedingung knüpfen das man am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis steht. Auch ich gehöre dazu. Und wenn ich das alles nicht völlig verstehe heißt das doch das die Höhe und die Anzahl der Jahressonderzahlung nicht von der geleisteten Arbeitszeit abhängt sondern davon wann man genau eingestellt wurde und wann der Vertrag endet.

Ein Beispiel: Ich werde am 1.12 eingestellt. 2 Jahre später läuft mein Vertrag aus und am 30. November trete ich aus. Das heißt ich habe 24 volle Monate bzw. 2 volle Jahre gearbeitet, bekomme aber nur ein einziges mal die Jahressonderzahlung. Würde ich nur 1 Tag später eingestellt werden und dafür am 01.12 austretten bekomme ich zwei Jahressonderzahlungen obwohl ich exakt gleich viel gearbeitet habe.

Ist nicht die Sonderzahlung quasi eine Belohnung für die geleistete Arbeit? Es ist doch irgendwie absurd das jemand 0 Monate gearbeitet hat (Einstellung 1.12) und dafür einen Anteil an der Sonderzahlung bekommt. Und jemand hat 12 Monate gearbeitet (Einstellung 1.11) und bekommt quasi den selben kleinen Anteil an der Sonderzahlung.

Diese Logik würde ich ja noch halbwegs nachvollziehen können wenn im Gegenzug die Sonderzahlung nicht gekürzt wird wenn man keine vollen 12 Monate gearbeitet hat. Das heißt jeder der am 1.12 angestellt ist bekommt wie volle Sonderzahlung selbst wenn er 0 Monate gearbeitet hat.
Aber auf der einen Seite die Sonderzahlung an die geleistete Arbeit knüpfen und sie um jeden Monat kürzen der nicht gearbeitet wurde, auf der anderen Seite aber die geleistete Arbeit unbeachtet lassen und selbst bei 12 Monate voller Arbeit unter umständen keine volle Sonderzahlung zahlen.................................irgendwie komisch.

McOldie

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #1 am: 29.10.2021 13:13 »
Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (TVöD und TV-L) sehen vor, dass u.a. ein Anspruch besteht, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht. Bei einer Einstellung zum 1.12. besteht also ein Anspruch auf 1/12tel der Sonderzahlung. Ist diese Zahlung bei der Einstellung nicht geleistet worden?

holymoly12

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #2 am: 29.10.2021 13:32 »
Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (TVöD und TV-L) sehen vor, dass u.a. ein Anspruch besteht, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht. Bei einer Einstellung zum 1.12. besteht also ein Anspruch auf 1/12tel der Sonderzahlung. Ist diese Zahlung bei der Einstellung nicht geleistet worden?

Doch. Aber das genau meine ich doch.  Fange ich am 1.12 an und habe 24 Monate Vertrag, dann bekomm ich eine Jahressonderzahlung 12/12 obwohl ich volle 24 Monate gearbeitet habe. Da wird die geleistete Arbeit völlig außer acht gelassen.
Fange ich am 1.12 an unabhängig meiner Vertragslaufzeit bekomme ich 1/12 Jahressonderzahlung mit der Argumentation "na es wurde noch garnicht gearbeitet, wofür dann die volle Sonderzahlung?"
Fange ich am 2.12 an und habe 24 Monate Vertrag, dann bekomme ich im ersten Jahr 12/12 Sonderzahlung und im zweiten Jahr 12/12 Sonderzahlung, obwohl genauso viel gearbeitet wurde wie im ersten Fall. Es gibt also eine komplette Jahressonderzahlung mehr weil sich das Einstellungsdatum um 1 Tag verschoben hat...........

Isie

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #3 am: 29.10.2021 14:20 »
Die Stichtagsregelung ist tariflich vereinbart und das ist dann eben so. Eine frühere tarifliche Regelung besagte, dass einem die Zuwendung nur zusteht, wenn das Arbeitsverhältnis bis 31.03. des Folgejahres besteht. Das führte gelegentlich dazu, dass die Zuwendung zurückgezahlt werden musste. Auch keine glückliche Regelung.
Wenn dein AV am 01.12. beginnt und 24 Monate dauert, bekommst du zwei JSZ. Eine in Höhe von 1/12 und im nächsten Jahr 12/12.

holymoly12

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #4 am: 29.10.2021 14:26 »
Die Stichtagsregelung ist tariflich vereinbart und das ist dann eben so. Eine frühere tarifliche Regelung besagte, dass einem die Zuwendung nur zusteht, wenn das Arbeitsverhältnis bis 31.03. des Folgejahres besteht. Das führte gelegentlich dazu, dass die Zuwendung zurückgezahlt werden musste. Auch keine glückliche Regelung.
Wenn dein AV am 01.12. beginnt und 24 Monate dauert, bekommst du zwei JSZ. Eine in Höhe von 1/12 und im nächsten Jahr 12/12.

Und der dessen AV 24 Stunden später beginnt bekommt zwei mal 12/12. Das sind unter umständen schonmal mehrere tausend € und quasi eine komplette Gehaltsstufe unterschied wegen 24 Stunden.

Finde schon das man insbesondere auf Seiten die sich mit Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes beschäftigen, ruhig darauf hinweisen kann das man bei AV 1.12 unter umständen mehere tausend € verliert. Über Tätigkeitsebenen wird hier ja auch wild diskutiert (ob jetzt 4 oder 5 z.b) was am Ende Gehaltstechnisch den selben unterschied macht.

Mit welcher Begründung gibt es denn bei beginn 1.12 nur 1/12 der Sonderzahlung....?

Organisator

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #5 am: 29.10.2021 14:29 »
Finde schon das man insbesondere auf Seiten die sich mit Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes beschäftigen, ruhig darauf hinweisen kann das man bei AV 1.12 unter umständen mehere tausend € verliert.

Ist es nicht so, dass du als tarifgebundener Arbeitnehmer dich vor dem Abschluss des Arbeitsvertrags damit beschäftigt hast? bzw. warum nicht?

WasDennNun

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #6 am: 29.10.2021 14:31 »
Es gibt also eine komplette Jahressonderzahlung mehr weil sich das Einstellungsdatum um 1 Tag verschoben hat...........
Dafür 2,5 Tage weniger Urlaub.
Die Welt der Stichtagsregelungen ist in der Tat ungerecht.

holymoly12

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #7 am: 29.10.2021 14:31 »
Finde schon das man insbesondere auf Seiten die sich mit Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes beschäftigen, ruhig darauf hinweisen kann das man bei AV 1.12 unter umständen mehere tausend € verliert.

Ist es nicht so, dass du als tarifgebundener Arbeitnehmer dich vor dem Abschluss des Arbeitsvertrags damit beschäftigt hast? bzw. warum nicht?

Diese Seite erfüllt dann welchen zweck? Steht doch alles in Tarifverträgen. Wozu dann diese Seite und dieses Forum?

Thiesi

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #8 am: 29.10.2021 14:31 »
Glücklicherweise kann ein TVÖD-Bund-Anwender Vorbeschäftigungszeiten bei einem anderen TVÖD-Bund-Anwender bei der Berechnung der Höhe der JSZ berücksichtigen. Als AN sollte man das, wie beispielsweise auch die Stufenzuordnung, allerdings vor dem Schließen des Arbeitsvertrages klären.
"We're with you all the way, mostly"

Isie

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #9 am: 29.10.2021 14:33 »
Der Beginn des AV am 01.12. ist nicht das Problem, sondern das Ende vor dem 01.12., was sich aber mit einem Verlängerungsvertrag erledigt.
Wenn Arbeitgeber gezielt Verträge so abschließen und es keine anderweitige Kompensation gibt, sollte man diese Arbeitgeber meiden.

holymoly12

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #10 am: 29.10.2021 14:37 »
Der Beginn des AV am 01.12. ist nicht das Problem, sondern das Ende vor dem 01.12., was sich aber mit einem Verlängerungsvertrag erledigt.
Wenn Arbeitgeber gezielt Verträge so abschließen und es keine anderweitige Kompensation gibt, sollte man diese Arbeitgeber meiden.

Wenn ein Vertrag aber schon maximal befristet war hat man pech gehabt.

Komplett absurd. Jemand der am 1.12 anfängt und 24 Monate arbeitet bekommt 1 Jahresonderzahlung. Jemand der am 1.12 anfängt und nach 13 Monaten am 1.1 aufhört bekommt die selbe Sonderzahlung. Klingt fair hahaha :) wozu ist die Sonderzahlung nochmal gedacht? Belohung für die geleistete Arbeit...........ähm ok :)haha

Organisator

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #11 am: 29.10.2021 14:41 »
Wenn ein Vertrag aber schon maximal befristet war hat man pech gehabt.

Komplett absurd. Jemand der am 1.12 anfängt und 24 Monate arbeitet bekommt 1 Jahresonderzahlung. Jemand der am 1.12 anfängt und nach 13 Monaten am 1.1 aufhört bekommt die selbe Sonderzahlung. Klingt fair hahaha :) wozu ist die Sonderzahlung nochmal gedacht? Belohung für die geleistete Arbeit...........ähm ok :)haha

So ist dies nunmal mit Stichtagsregelungen. Und überraschend kam das auch nicht für dich. Worauf willst du also hinaus?

Bastel

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #12 am: 29.10.2021 14:42 »
Wo steht das die JSZ eine Belohnung ist?

holymoly12

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #13 am: 29.10.2021 14:45 »
Wo steht das die JSZ eine Belohnung ist?

Da sie ja für jeden nicht gearbeiteten Monat gezwölftet wird... hängt sie zumindest mit der geleisteten Arbeit zusammen. Außer in dem Fall wenn der AG mehr zahlen müsste............dann ist die geleistete Arbeit plötzlich nicht mehr relevant :)

WasDennNun

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #14 am: 29.10.2021 14:47 »
Wo steht das die JSZ eine Belohnung ist?

Da sie ja für jeden nicht gearbeiteten Monat gezwölftet wird... hängt sie zumindest mit der geleisteten Arbeit zusammen. Außer in dem Fall wenn der AG mehr zahlen müsste............dann ist die geleistete Arbeit plötzlich nicht mehr relevant :)
Deswegen ist es ja auch das Beste, wenn die JSZ komplett abgeschafft werden würde.
Dann gibt es auch nicht mehr die Überraschungen bei Höhergruppierungen etc.