Die Stichtagsregelung ist tariflich vereinbart und das ist dann eben so. Eine frühere tarifliche Regelung besagte, dass einem die Zuwendung nur zusteht, wenn das Arbeitsverhältnis bis 31.03. des Folgejahres besteht. Das führte gelegentlich dazu, dass die Zuwendung zurückgezahlt werden musste. Auch keine glückliche Regelung.
Wenn dein AV am 01.12. beginnt und 24 Monate dauert, bekommst du zwei JSZ. Eine in Höhe von 1/12 und im nächsten Jahr 12/12.