Moin liebe Community
Bei mir steht eine länderübergreifende Versetzung (sh —-> mv) an.
Aktuell erfolgt meine Besoldung hier in SH in Stufe 10 (BDA), in MV wäre es „nur“ die Stufe 8 (EDA).
Nach meiner Information kann diese Differenz durch eine Zulage (Paragraph 62 LBesG MV) ausgeglichen werden.
Meine Fragen dazu sind:
Wer (ich oder mein neuer „Chef“), wie (formlos?), wo und wann kann diese Zulage beantragt werden?
Vielen Dank schonmal im voraus….