Autor Thema: Versetzung innerhalb der FHH - Urlaubsabgeltung  (Read 4274 times)

Hamburgerin

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Hallo zusammen,

ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen :)
Innerhalb der FHH habe ich mich wertgleich auf eine  Position bei einer anderen Dienststelle beworben (mein unbefristeter Arbeitsvertag ist mit der FHH geschlossen). In der Vergangenheit war es so, dass wir unseren Beschäftigten/Bediensteten bei Versetzung im Vorwege die Abgeltung der Urlaubstage vor dem Versetzungstermin ermöglicht haben. Aber besteht darauf ein grundsätzlicher Anspruch?

Zu meinem Fall: Sofern ich eine Zusage erhalten würde, ist es durchaus denkbar, dass mein Vorgesetzter mich entweder zum 1.1. oder 1.2.22 gehen lassen wird. Ich hatte für dieses Jahr noch 29 Resturlaubstage, mir jedoch kürzlich für den gesamten Februar Urlaub eingetragen. Den Urlaub würde ich im Falle der Versetzung natürlich stornieren, um in der neuen Dienststelle direkt starten zu können.

Bestünde deshalb grundsätzlich für mich der Anspruch, dass ich die für dieses Jahr dann noch offenen Urlaubstage nehmen muss bzw darf? Ich kann mir gut vorstellen, dass mein jetziger Vorgesetzter mir eine Urlaubssperre auferlegen würde.

Vielleicht weiß jemand Rat? Meine zuständige Personalsachbearbeitung kann ich leider erst befragen, sobald eine positive Rückmeldung erfolgt ist.

Viele Grüße und besten Dank im Voraus!

WasDennNun

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Antw:Versetzung innerhalb der FHH - Urlaubsabgeltung
« Antwort #1 am: 30.10.2021 09:39 »
Da dein AG gleich bleibt sind auch alle deine Urlaubsansprüche so, als ob du nicht versetzt werden würdest.
Wenn dein neuer oder alter  Vorgesetzter einen Urlaubsantrag von dir ablehnt, dann kann er das natürlich im gesetzlichen Rahmen machen.
Innerbetriebliche Gründe sind da sicher nicht ausreichend.
Wenn du dein diesjährigen Urlaub nicht nimmst, dann könnte er ja auch verfallen.
Wenn du ihn einreichst, dann dürfte es deinem AG schwer fallen ihn dir nicht zu genehmigen.
Fazit:
Natürlich besteht für dich ein gesetzlicher Anspruch deinen Urlaub dieses Jahr noch zu nehmen.

teclis22

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Antw:Versetzung innerhalb der FHH - Urlaubsabgeltung
« Antwort #2 am: 01.11.2021 17:57 »
Bisher war das Thema Urlaub von all den FHH internen Versetzungen aufgrund von Bewerbung nie ein Thema. Der Mensch kommt nach seinem/ihrem Urlaub und gut wars.
Das Agreement ist das die abgebende Stelle eine Person maximal 3 Monate halten kann. Früher geht immer, später eigentlich nicht.


McOldie

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Antw:Versetzung innerhalb der FHH - Urlaubsabgeltung
« Antwort #3 am: 04.11.2021 14:13 »
Der Arbeitgeber Hamburg hat übertariflich festgelegt, dass das Verfalldatum für den Urlaub der 30. September des dem Urlaubsjahr folgenden Jahres ist. Insoweit sollte bei der Personalabteilung nachgefasst werden.

XTinaG

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Antw:Versetzung innerhalb der FHH - Urlaubsabgeltung
« Antwort #4 am: 04.11.2021 14:22 »
Eine Abgeltung von Urlaubsansprüchen ist erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowohl geboten als auch möglich.

dregonfleischer

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Antw:Versetzung innerhalb der FHH - Urlaubsabgeltung
« Antwort #5 am: 04.11.2021 18:28 »
Der Arbeitgeber Hamburg hat übertariflich festgelegt, dass das Verfalldatum für den Urlaub der 30. September des dem Urlaubsjahr folgenden Jahres ist. Insoweit sollte bei der Personalabteilung nachgefasst werden.
was natuerlich nicht stimmt du scheinst nicht aus HH zu kommen der Urlaub verfällt  mit Ablauf des 31.12.22

WasDennNun

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Antw:Versetzung innerhalb der FHH - Urlaubsabgeltung
« Antwort #6 am: 05.11.2021 08:51 »
Der Arbeitgeber Hamburg hat übertariflich festgelegt, dass das Verfalldatum für den Urlaub der 30. September des dem Urlaubsjahr folgenden Jahres ist. Insoweit sollte bei der Personalabteilung nachgefasst werden.
was natuerlich nicht stimmt du scheinst nicht aus HH zu kommen der Urlaub verfällt  mit Ablauf des 31.12.22
Musst du lesen TV-L wo steht drin, dass 31.3. Verfallsdatum und 30.9. bei Uni
alles andere ist über/aussertarifliches add on.

McOldie

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Antw:Versetzung innerhalb der FHH - Urlaubsabgeltung
« Antwort #7 am: 05.11.2021 15:13 »
Der Arbeitgeber Hamburg hat übertariflich festgelegt, dass das Verfalldatum für den Urlaub der 30. September des dem Urlaubsjahr folgenden Jahres ist. Insoweit sollte bei der Personalabteilung nachgefasst werden.
was natuerlich nicht stimmt du scheinst nicht aus HH zu kommen der Urlaub verfällt  mit Ablauf des 31.12.22

Ich weiß nicht, woher Du Dein Wissen hast. Die z.Zt. gültigen Durchführungsvorschriften der Stadt Hamburg zum TV-L treffen u.a. folgende Aussage
"Für den Bereich der FHH ist mit Rundschreiben vom 16.4.2007 mitgeteilt worden, dass die Leitung des Personalamtes entschieden hat, dass hinsichtlich der Urlaubsübertra-gung für tariflich Beschäftigte (einschl. Auszubildende) auf Grund einer Ermächtigung der TdL von der Möglichkeit der Abwicklung des Erholungsurlaubs bis spätestens 30.9. des Folgejahres auch in Hamburg weiterhin übertariflich Gebrauch gemacht werden kann, d. h., der Urlaub muss (wie auch bisher schon) bis zum 30.9. vollständig verbraucht sein. Weitergehender Resturlaub verfällt."

dregonfleischer

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Antw:Versetzung innerhalb der FHH - Urlaubsabgeltung
« Antwort #8 am: 05.11.2021 16:17 »
es gelten immer noch die beschluesse des senats wirhaben zur zeit corona


Dienstbeflissen

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Antw:Versetzung innerhalb der FHH - Urlaubsabgeltung
« Antwort #10 am: 05.11.2021 19:40 »
Abweichend von §13 Absatz 2 Satz 2 der Hamburgischen Erholungsurlaubsverordnung (HmbEUrlVO) vom 7. Dezem- ber 1999 (HmbGVBl. S. 279), zuletzt geändert am 7. Januar 2020 (HmbGVBl. S. 50), verfällt der nach den §§5 bis 11 HmbEUrlVO entstehende Urlaubsanspruch
1. für das Urlaubsjahr 2019 mit Ablauf des 31. Dezember 2021,
2. für das Urlaubsjahr 2020 mit Ablauf des 30. Juni 2022 und
3. für das Urlaubsjahr 2021 mit Ablauf des 31. Dezember 2022.
Die Frist des § 13 Absatz 2 Satz 4 HmbEUrlVO verlängert sich für das Urlaubsjahr 2019 um neun Monate und für das Urlaubsjahr 2020 um drei Monate.

dregonfleischer

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Antw:Versetzung innerhalb der FHH - Urlaubsabgeltung
« Antwort #11 am: 11.11.2021 18:23 »
das hätte die erstellerin des threads aber auch in der ezeit nachlesen koennen