Autor Thema: Einfrieren der Stufenlaufzeit während des Angestelltenlehrgangs  (Read 1718 times)

VfA

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Hallo,

meine Frage steht in Verbindung mit dem Angestelltenlehrgang II und der Stufenlaufzeit.
Ich bin in der EG 9a Stufe 3 eingruppiert und seit Ende 2019 lehrgangspflichtig, da ich seit dem auf eine EG 9c sitze.

Leider konnte ich bislang noch nicht mit dem Lehrgang beginnen und seit kurzem ist mir aufgefallen, dass auf meiner Verdienstabrechnung vermerkt ist, dass ich mit der Stufe 3 in der Endstufe angekommen sei. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass dies wohl der Fall ist, bis ich den Lehrgang, welchen ich bis dato noch nicht beginnen durfte, abgeschlossen hätte.

Meine Frage:
Was ist hierfür die Rechtsgrundlage bzw. wo kann ich dies mal nachlesen, da man mir das nicht mitteilen wollte. Weiterhin wäre sodann meine nächste Frage, wie geht es nach dem Abschluss des Lehrgangs mit der Stufenlaufzeit weiter ?

Hoffe auf Hilfe!

Viele Grüße

2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,495
Das mit der Endstufe ist Quatsch. Der Stufenaufstieg in E 9a setzt sich unverändert fort. Seit Dir eine Tätigkeit in E 9c übertragen wurde, bist Du grundsätzlich auch in dieser Entgeltgruppe eingruppiert. Ausnahme (und hier vermutlich zutreffend): Du arbeitest in den alten Bundesländern. Dann kommt nämlich die Ausbildungs- und Prüfungspflicht gem. Vorbemerkung Nr. 7 TVöD (VKA) zur Anwendung. Danach ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppen 9b bis 12 erst nach Abschluss des Verwaltungslehrgangs 2 zulässig. Solange der Abschluss nicht vorliegt, erhältst Du ab dem vierten Monate der Wahrnehmung der höherwertigen Tätigkeit eine Zulage in Höhe der Differenz zwischen Deiner bisherigen Eingruppierung in E 9a und der übertragenen Tätigkeit in E 9c. Solltest Du zwischenzeitlich in den Stufen steigen, wird auch die Zulage angepasst. Sobald der Abschluss vorliegt, fällt die Zulage weg und Du bist unmittelbar in E 9c eingruppiert.

VfA

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Vielen Dank für schnelle Antwort. Das stimmt ich arbeite in Rheinland-Pfalz.