Hallo,
meine Frage steht in Verbindung mit dem Angestelltenlehrgang II und der Stufenlaufzeit.
Ich bin in der EG 9a Stufe 3 eingruppiert und seit Ende 2019 lehrgangspflichtig, da ich seit dem auf eine EG 9c sitze.
Leider konnte ich bislang noch nicht mit dem Lehrgang beginnen und seit kurzem ist mir aufgefallen, dass auf meiner Verdienstabrechnung vermerkt ist, dass ich mit der Stufe 3 in der Endstufe angekommen sei. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass dies wohl der Fall ist, bis ich den Lehrgang, welchen ich bis dato noch nicht beginnen durfte, abgeschlossen hätte.
Meine Frage:
Was ist hierfür die Rechtsgrundlage bzw. wo kann ich dies mal nachlesen, da man mir das nicht mitteilen wollte. Weiterhin wäre sodann meine nächste Frage, wie geht es nach dem Abschluss des Lehrgangs mit der Stufenlaufzeit weiter ?
Hoffe auf Hilfe!
Viele Grüße