Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

BzSt Eignungstest

<< < (3/3)

gerzeb:

--- Zitat von: Kieler Nordstern am 08.11.2021 23:10 ---
--- Zitat von: Saphira am 03.11.2021 19:43 ---
--- Zitat von: Organisator am 01.11.2021 08:56 ---Ich stelle mir das schon lebendig vor, wenn der Ausbildungsbereich beim BzSt einen entsprechenden Hinweis bekommt, dem Sinne nach "Ich hab den Eignungstest schonmal gemacht, ich brauche daher nicht nochmal".
Das sorgt mit Sicherheit für große Erheiterung und die Feststellung, dass der Eignungstest tatsächlich nicht nochmal gemacht werden muss.

...

Und der Bewerber dann auch nicht genommen wird. Weil objektiv ungeeignet.

--- End quote ---

Ich frag mich, was daran komisch sein soll. ??? Nein, das würde nicht für Erheiterung sorgen. Tatsächlich darf man den DGP-Test in einem bestimmten Zeitraum sogar nur einmal machen - für alle anderen Bewerbungen zählt dann das entsprechende Ergebnis, auch wenn es verdammt schlecht ausgefallen sein sollte.

Insofern ist die Frage absolut berechtigt - allerdings nicht hier im Forum, sondern direkt beim Ansprechpartner für das Bewerbungsverfahren.

--- End quote ---

Ich möchte vorab wissen, welche Firma den Eignungstest stellt, damit ich mir meine Bewerbung, falls ich dort schon vorstellig wurde, sparen kann. Gibt es dazu sowas wie ein Register, Liste oder ähnliches - welche Firma bei welcher Behörde den Eignungstest stellt?

Vielen Dank im Voraus :-)

--- End quote ---

Warum Bewerbung sparen? Nur weil du mit deinem Testergebnis bei Behörde X in der Rangliste weiter unten standest heißt es ja nicht automatisch, dass dies bei Behörde Y genauso ist. Wenn dort beispielsweise die Testergebnisse noch schlechter ausfallen...

Wdd3:
Woher erfährt eine Behörde das du den Test bereits bei einer anderen Behörde absolviert hast?
Ist es Datenschutzrechtlich erlaubt das sie sich untereinander dazu austauschen?
Oder kannst du den Test einfach woanders noch einmal machen?

Welchen Sinn macht es denn geeignete Bewerber von der Bewerbung abzuhalten weil man nicht in der Lage ist unterschiedliche Tests anzubieten?
Wie sieht das denn rechtlich aus?
Behörde A hat den Besten Bewerber eingestellt, Behörde B muss sich mit dem Ausschuss abgeben weil der 2. 3. und 4.....sich bereits bei A beworben hatten und es bis ins Testverfahren geschafft hatten?

gerzeb:

--- Zitat von: Wdd3 am 09.11.2021 16:39 ---Woher erfährt eine Behörde das du den Test bereits bei einer anderen Behörde absolviert hast?
Ist es Datenschutzrechtlich erlaubt das sie sich untereinander dazu austauschen?
Oder kannst du den Test einfach woanders noch einmal machen?


--- End quote ---

Das Kernproblem wird die automatisierte Auswertung der Tests sein. Wenn Person X bereits in einer Auswertung der Firma / des Instituts hinterlegt ist, kann (vermutlich) ein neues Ergebnis nicht verarbeitet werden (ähnlich wie bei Dateien die man speichern möchte "...existiert bereits..."). Die Behörde erfährt nicht, dass Person X bereits bei Behörde X, Y, Z den Test gemacht hat, sondern bekommt nur das Ergebnis übermittelt. Ob es tatsächlich so abläuft vermag ich nicht zu beurteilen, es wäre nur meine logischste Erklärung.

Kieler Nordstern:
Hallo :-D
Gibt es Leute, die bereits ein Vorstellungsgespräch beim BzSt für ein "Duales Studium der Diplom. Finanzwirtin" hatten und Lust haben vielleicht darüber etwas zu erzählen?

Habt ihr irgendwelche Tipps und worauf kommt es an?
Ich habe nichts Konkretes gefunden im Netz und wäre über eine ausführliche Darstellung des Vorstellungsgesprächs sehr erfreut.

Vielen Dank.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version