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BzSt Eignungstest
Organisator:
--- Zitat von: Saphira am 03.11.2021 19:43 ---Ich frag mich, was daran komisch sein soll. ???
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Belustigend wäre für mich als ausbildende Behörde, dass ich eine Anfrage von einem potentiellen Bewerber bekäme, wonach er sich schon vor der allerersten Aufgabe überhaupt drücken möchte.
mj23:
--- Zitat von: Organisator am 04.11.2021 08:48 ---
--- Zitat von: Saphira am 03.11.2021 19:43 ---Ich frag mich, was daran komisch sein soll. ???
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Belustigend wäre für mich als ausbildende Behörde, dass ich eine Anfrage von einem potentiellen Bewerber bekäme, wonach er sich schon vor der allerersten Aufgabe überhaupt drücken möchte.
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Wenn aber das Modell des eingekauften Dienstleisters nicht erlaubt, den schriftlichen Test in einem gewissen Zeitraum zu wiederholen, wie es z. B. bei der DGP der Fall ist, wäre es eher peinlich für die ausbildende Behörde auf eine entsprechende Anfrage belustigt zu reagieren.
Ich glaube fast alle würden den Test kurzfristig gerne noch einmal schreiben.
Organisator:
--- Zitat von: mj23 am 04.11.2021 12:30 ---Wenn aber das Modell des eingekauften Dienstleisters nicht erlaubt, den schriftlichen Test in einem gewissen Zeitraum zu wiederholen, wie es z. B. bei der DGP der Fall ist, wäre es eher peinlich für die ausbildende Behörde auf eine entsprechende Anfrage belustigt zu reagieren.
Ich glaube fast alle würden den Test kurzfristig gerne noch einmal schreiben.
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Dann würde ich als ausbildende Behörde darauf hinweisen. Falls nicht, wäre es wohl auch nicht die richtige Ausbildungsbehörde...
Kieler Nordstern:
--- Zitat von: Saphira am 03.11.2021 19:43 ---
--- Zitat von: Organisator am 01.11.2021 08:56 ---Ich stelle mir das schon lebendig vor, wenn der Ausbildungsbereich beim BzSt einen entsprechenden Hinweis bekommt, dem Sinne nach "Ich hab den Eignungstest schonmal gemacht, ich brauche daher nicht nochmal".
Das sorgt mit Sicherheit für große Erheiterung und die Feststellung, dass der Eignungstest tatsächlich nicht nochmal gemacht werden muss.
...
Und der Bewerber dann auch nicht genommen wird. Weil objektiv ungeeignet.
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Ich frag mich, was daran komisch sein soll. ??? Nein, das würde nicht für Erheiterung sorgen. Tatsächlich darf man den DGP-Test in einem bestimmten Zeitraum sogar nur einmal machen - für alle anderen Bewerbungen zählt dann das entsprechende Ergebnis, auch wenn es verdammt schlecht ausgefallen sein sollte.
Insofern ist die Frage absolut berechtigt - allerdings nicht hier im Forum, sondern direkt beim Ansprechpartner für das Bewerbungsverfahren.
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VIELEN DANK all jene, die mir konstruktiv geantwortet haben :-)
Saphira hat es verstanden. Es gibt manche Eignungstest (z.B. DGP) sobald man sie absolviert hat, ist man einen gewissen Zeitraum gesperrt. Saphira hat es super erklärt.
Ich möchte mich weiterhin auch bei anderen Behörden bewerben. Ich finde es ziemlich mühselig ständig die Behörden anzurufen, um zu erfahren, welche Firma den Eignungstest stellt. Hinzu möchten die Behörden auch aus Fairnessgründen, was ja verständlich ist, dies nicht verraten. Für mich ist es nervig sobald die Einladung zum Eignungstest kommt, festzustellen, dass ich an jenem Test nicht teilnehmen darf, da ich ihn bereits bei einer Behörde absolviert habe.
Auf der Website der Firmen findet man nur spärlich Informationen mit welchen Behörden, die jeweilige Firma kooperiert, also den Eignungstest stellt. Ich möchte vorab wissen, welche Firma den Eignungstest stellt, damit ich mir meine Bewerbung, falls ich dort schon vorstellig wurde, sparen kann. Gibt es dazu sowas wie ein Register, Liste oder ähnliches - welche Firma bei welcher Behörde den Eignungstest stellt?
Vielen Dank im Voraus :-)
EiTee:
Nein.
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