Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Verbeamtung zusätzliche Anforderungen
totoughtotame:
--- Zitat von: Casiopeia1981 am 31.10.2021 12:51 ---Welches Bundesland?
Gebietskörperschaft oder sonst. jur. Person des öffentlichen Rechts?
--- End quote ---
Das Bundesland möchte ich aus Anonymitätsgründen nicht nenne. Es handelt sich um eine Ministerialbehörde
totoughtotame:
--- Zitat von: clarion am 31.10.2021 14:25 ---Technische Laufbahn?
--- End quote ---
Nein. Allgemeine Verwaltung. Auch wenn es sich um eine Behörde handelt, die hauptsächlich technisches Personal beschäftigt.
totoughtotame:
--- Zitat von: 2strong am 31.10.2021 12:28 ---Den erwähnten Test halte ich zwar für eher unübliche, weshalb ein solches Auswahlverfahren (denn ein solches stellt der Test dar) unzulässig sein sollte, erkenne ich nicht. Im Übrigen sind die beschriebenen Vorgänge (Ernennung im Eingangsamt, Probezeit) die völlig üblichen Parameter im Rahmen einer Verbeamtung. Die Möglichkeiten, davon abzuweichen, sind grundsätzlich beschränkt und nach meiner Beobachtung entspräche Eure Praxis auch jener, die ich regelmäßig in den unterschiedlichsten Behörden beobachten kann.
--- End quote ---
Bei der Neueinstellung von Personal halte ich es auch absolut für vertretbar ein Auswahlverfahren (z.B. AC) durchzuführen und ist auch zweifelsohne im Sinne der Bestenauslese gesetzlich zulässig. Ich will auch nicht behaupten, dass ich mir total sicher bin, dass es nicht gehen kann, jedoch findet im vorliegenden Fall keinerlei Auswahl-/ oder Bewerbungsverfahren statt, sondern alle behalten ihre Positionen, auf denen sie z.T. seit über einem Jahrzehnt sitzen, haben sich also offensichtlich hinreichend bewährt. Ich vertrete die Auffassung, dass in diesem Falle neben der Laufbahnbefähigung eine dienstliche Beurteilung in Forme eines Zwischenzeugnis ausreichen muss. Im Gegenteil dürfte doch eher einem Kandidaten im Sinne des freien Zugangs zu öffentlichen Ämtern dieser Zugang nicht verwehrt werden, wenn ansonsten alle Voraussetzungen gegeben sind, jedoch ein von der Dienststelle geforderter Phantasietest gefordert wird. Das Argument könnte noch damit untermauert werden, dass in der betroffenen Behörde natürlich Beamte arbeiten, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen mussten, weil sie in einer anderen Dienststelle verbeamtet worden sind.
clarion:
Wieso Phantasietest???
Ich erwarte von Beamten durchaus vertieftes Wissen in Verwaltungsrecht, insbesondere auch in Beamtenrecht. Man sollte sich mit dem besonderen Dienst- und Treueverhältnis und dem Laufbahnprinzip beschäftigen.
Bei uns dauern die Verwaltungslehrgänge sogar sechs Wochen.
Das Laufbahnprinzip mit dem Durchlaufen der Ämter gehört eben auch dazu. Es besteht aufgrund der beruflichen Vorerfahrung aber die Möglichkeit, die Probezeit auf die Mindestprobezeit von einem Jahr festzusetzen.
Ich kann kein schikanöses Verhalten erkennen. Zum althergebrachten Berufsbeamtentum gehören neben einer netten Alimentation und Pension auch Pflichten und Einschränkungen.
Max:
--- Zitat von: totoughtotame am 31.10.2021 17:28 ---Im Gegenteil dürfte doch eher einem Kandidaten im Sinne des freien Zugangs zu öffentlichen Ämtern dieser Zugang nicht verwehrt werden, wenn ansonsten alle Voraussetzungen gegeben sind, jedoch ein von der Dienststelle geforderter Phantasietest gefordert wird.
--- End quote ---
Deshalb hielte ich eine öffentliche Ausschreibung der Stellen für fairer, um den freien Zugang zu den Ämtern und eine Bestenauslese zu ermöglichen.
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