Hallo zusammen!
Ich bin seit dem 01.03.2017 in meinem Landratsamt beschäftigt und habe bis zum 30.06.2021 auf einer A10er Stelle gesessen. Seit dem 01.07.2021 sitze ich auf einer A12er Stelle.
Laut Personalabteilung gibt es hier im Hause die Richtung, dass man erst einmal 1 Jahr auf der Stelle sitzen muss, um befördert werden zu können. Daher werde ich nach aktuellem Stand zum 01.08.2022 nach A11 und 01.08.2023 nach A12 befördert. (Beförderungsrunden im Hause 01.03. und 01.08.).
Natürlich ärgert mich das, weil ich aus einem anderen Landkreis ein Angebot bekommen habe und dort sofort eine Beförderung bekommen würde.
Kann man gegen solche 'Hauslinien', die ja nun wirklich nicht mehr Zeitgemäß sind (Stichwort Personalmangel), etwas tun? Oder heißt es dann immer nur 'Kein Recht auf Beförderung blabla'.
§ 20 LBG gibt zumindet hier nicht vor, dass man 1 Jahr auf der Stelle sitzen muss. 1 Jahr nach Einstellung. Aber ich bin ja bereits seit 2017 im Haus.
Des Weiteren gibt § 20 Abs. 2 S. 2 LBG ja die Möglichkeit von A10 nach A12 zu befördern.
Kann jemand hier vllt. sagen, was unter der Voraussetzung 'besondere dienstliche Bedürfnisse' zu verstehen ist?
Und 'entsprechenden zeitlichen Umfang'?
Leider habe ich hier kein Zugang zu solchen Kommentaren.
Vielen Dank vorab!