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[BW] Beförderung von A10 nach A12
ProfTii:
Ich bin wirklich mal gespannt - scheinbar gibt es ja wirklich eine große Bandbreite zwischen "ein Träumchen von Beförderungshistorie" und "ich werde in meinem Leben nicht einmal befördert" und dabei ist die vorhandene Planstelle ja scheinbar vollkommen unbeachtlich.
Zu mir:
Ich bin dieses Jahr mit meinem Vorbereitungsdienst fertig geworden und bin eingestiegen auf einer Planstelle nach A10. Jetzt habe ich einen Stellenwechsel auf einen A11er-Dienstposten vollzogen. Die erste Beförderung wäre entsprechend 2025 möglich...
Mein Vorgesetzter hat mir versichert, dass hier alles dafür getan wird, dass jeder das Amt verliehen bekommen, dass ihm dem Dienstposten nach "zusteht". Aus Gesprächen mit den Kollegen kann ich ziehen, dass dem bisher auch immer so war (ausgenommen "Beförderungssperren" aufgrund fehlender Haushaltsgenehmigung, ect.). Heißt ich bin auch nach euren Ausführungen her doch optimistisch, dass einer "guten" Karriere nichts im Wege stehen dürfte - auch wenn das irgendwann einmal mit einem (oder vllt auch meherern) Wechseln verbunden sein könnte.
2strong:
--- Zitat von: algo86 am 11.11.2021 18:17 ---Also Bundesbeamter in einer obersten Dienst Behörde?
--- End quote ---
Es dürfte eine Oberbehörde sein (ITZ, BSI etc.), keine Oberste (BMF, BMI etc.)
EiTee:
--- Zitat von: 2strong am 12.11.2021 10:20 ---Es dürfte eine Oberbehörde sein (ITZ, BSI etc.), keine Oberste (BMF, BMI etc.)
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Das ist korrekt
One:
--- Zitat von: ProfTii am 12.11.2021 08:55 ---
Ich bin dieses Jahr mit meinem Vorbereitungsdienst fertig geworden und bin eingestiegen auf einer Planstelle nach A10. Jetzt habe ich einen Stellenwechsel auf einen A11er-Dienstposten vollzogen. Die erste Beförderung wäre entsprechend 2025 möglich...
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Kurzer Einwurf von mir, da bei dir und auch an anderer Stelle dieses Threads bei einigen ein falsches Verständnis durchklingt:
Dienstposten ist nicht gleich Planstelle.
Ein Dienstposten ist organisatorisch bewertet, oftmals über mehrere Ämter. Das heißt eine Dienstposten kann z.B. A 10/11 bewertet sein. Das heißt es hat halt irgendwann mal eine organisatorische Betrachtung stattgefunden und man ist zu dem Ergebnis gekommen, die Aufgaben des Dienstposten müssten im Sinne einer amtsangemessenen Verwendung von einem Beamten A 10 bis maximal A 11 wahrgenommen werden.
Planstellen haben damit nichts zu tun. Es kommt in der Praxis oftmals vor, dass selbst A 10/11 bewertete Dienstposten nicht mit den notwendigen Planstellenwertigkeiten unterlegt sind, da diese sich aus dem Haushaltsplan speisen. Und wenn der Haushaltsgesetzgeber beim Bund oder dem jeweiligen Land z.B. bei Stelleneinsparungen der Meinung ist, die Wertigkeit der Stellenausstattung anzupassen, wird nicht automatisch die Dienstpostenbewertung angepasst.
Im Ergebnis kann man auf einem A 10/11 bewerteten Dienstposten sitzen und es ist keine Planstelle A 11 vorhanden, so dass die Behörde, selbst wenn sie wollen würde, auch nicht befördern kann.
Planstellen werden heute in Personalbewirtschaftungssystemen "Just in Time" bewirtschaftet. Heißt man hat keine Planstelle die einem gehört, sondern man wird im Hintergrund, ohne es zu wissen, in der "Buchhaltung" hin und her gebucht, je nachdem wie es gerade passt. Das durfte ich für meine Person als ich als Personaler tätig war mehrfach beobachten. So hatte ich einmal innerhalb einer Woche im Wechsel 3 verschiedene Planstellen mit unterschiedlichen Wertigkeiten inne, weil ich automatisch vom System gebucht wurde.
Mein Tipp, wenn es jemanden wirklich um gute Beförderungschancen geht, vor einer Bewerbung bei einer Behörde x sich den Stellenplan dieser Behörde anzuschauen. Diese sind öffentlich zugänglich. Insbesondere wichtig dabei ist das Delta zwischen Stellensoll und der Ist-Besetzung. Daraus lässt sich zumindest in der Tendenz ablesen, wie die Stellenausstattung der Behörde im Vergleich zu den Ämtern der Bestandsbeamten ist. Umso mehr höherwertige Planstellen unbesetzt sind umso besser sind meist mögliche Beförderungschancen, wenn nicht gerade Bewirtschaftsungsbeschränkungen (z.B. Beförderungssperren) bestehen.
Organisator:
--- Zitat von: One am 12.11.2021 12:47 ---Mein Tipp, wenn es jemanden wirklich um gute Beförderungschancen geht, vor einer Bewerbung bei einer Behörde x sich den Stellenplan dieser Behörde anzuschauen. Diese sind öffentlich zugänglich. Insbesondere wichtig dabei ist das Delta zwischen Stellensoll und der Ist-Besetzung. Daraus lässt sich zumindest in der Tendenz ablesen, wie die Stellenausstattung der Behörde im Vergleich zu den Ämtern der Bestandsbeamten ist. Umso mehr höherwertige Planstellen unbesetzt sind umso besser sind meist mögliche Beförderungschancen, wenn nicht gerade Bewirtschaftsungsbeschränkungen (z.B. Beförderungssperren) bestehen.
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Als Ergänzung noch dazu der Hinweis auf ein Beförderungskonzept und festgelegte Standzeiten. Auch wenn es ausreichende Beförderungswertigkeiten gibt, kann es sein, dass aufgrund anderer Regelungen doch (noch) nicht befördert wird.
Ist eine Vielzahl von unterschiedlichen Dingen, die man beachten muss.
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