Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Jahressonderzahlung

<< < (2/4) > >>

JC83:
Auszahlung erfolgt im Übrigen mit dem Novembergehalt.

Fakon:

--- Zitat von: Lars73 am 03.11.2021 07:51 ---Es gibt eine Jahresonderzahlung in Höhe von 3/12 der Zahlung die man bekommen hätte, wenn man das ganze Jahr  dort tätig gewesen wäre.

--- End quote ---

Das stimmt meines Wissens nicht.
Die JSZ berechnet sich aus dem Durchschnittsentgelt der Bezüge in den Monaten Juli, August und September. Bedeutet, jemand der im Juli den Dienst angetreten hat, erhält die volle JSZ.

Lars73:
@Fakon
Dann handelt es sich nicht um Wissen sondern um alternative Fakten.

Der Tarifvertrag ist eindeutig. Siehe § 20 Abs. 4, Satz 1  TV-L
"Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben."

Poggeliese:
Was ist wenn ich beim Land X beschäftigt bin und innerhalb des Landes von AG 1 zu AG 2 innerhalb des Jahres wechsle? Es zählen dann nur die Monate bei dem AG bei dem ich zum 01.12. im Arbeitsverhältnis stehe?

Lars73:
Wenn es verschiedene Arbeitgeber sind besteht nur Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis welches am 1.12. besteht.
Ggf. können abweichende Vereinbarungen beim Wechsel getroffen werden.
Soweit man Arbeitnehmer des Landes bleibt und von Behörde 1 zu Behörde 2 wechselt wäre die gesamte Zeit zu berücksichtigen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version