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Wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt

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Gewerbeaufsichtbeamter:
In der Ausgangsfrage ging es um einen Ausgleichstag für den Sonntag der zufällig der 26.12 ist. Also ist regulär ein Ersatzruhetag zu gewähren. Wo bei dir jetzt der zusätzliche freie Tag herkommen soll... den hab ich niemals erwähnt.

XTinaG:
Genau, es geht um einen Ausgleichstag für die Arbeit an einem Sonntag, der auch Feiertag ist. Ein Ersatzruhetag ist aber kein Ausgleichstag für diese Arbeit. Er realisiert lediglich die dem Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers dienende Idee einer 6-Tage-Woche, die dem ArbZG zugrundeliegt.

Fitch:
Wundert mich irgendwie, dass diese Frage noch nie aufkam.

Ich kann das Internet durchforsten wie ich will, aber es ist dazu absolut nichts zu finden.

blondie:
Ist für dich noch was unklar?

Fitch:
Moin,

Unklar würde ich nicht sagen aber extra Überstunden bekomme ich für diese Tage immernoch nicht.

Ich habe für diesen Feiertagssonntag zwar einen anderen Tag frei, aber eben nur weil's ein Sonntag ist.

MMn müsste ich aber auch einen sogenannten abbummeltag bekommen, weil es ein Feiertag ist.

Dummerweise steht genau das nirgendwo.
Und wenn etwas nicht irgendwo steht, gibt es das für den AG auch nicht.

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