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Wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt

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Fitch:
Moin,

Also doch so, wie ich es mir dachte.

Wir bekommen 35 % an diesen Tagen.

Also steht uns ein freier Tag zu.

Das Problem ist einfach, dass man es so nirgends rauslesen kann.

Die Begünden das hier alle damit, dass es ja ein Sonntag ist und eben kein Wochenfeiertag.

Das ist für mich allerdings nicht Begründung genug.

Aus dem TVV liest wird man in diesem Punkt einfach nicht schlau.

Und wenn ich mit TVÖD oder so komme, sagen die gleich:" der gilt für uns nich, da brauchste nich rein gucken"

MfG

Marcel

Gewerbeaufsichtbeamter:
Wenn du an einem Sonntag arbeiten musst, steht dir ein Ersatzruhetag zu.

Wdd3:
Haufe:

Aufgrund des 10. Änderungstarifvertrages vom 1.4.2014 zum TV-V ist dieser Zeitzuschlag mit Wirkung vom 1.3.2014 neu in den TV-V aufgenommen worden. Da Ostersonntag und Pfingstsonntag keine gesetzlichen Feiertage sind (vgl. hierzu die nachfolgenden Erl. zum Zeitzuschlag für Feiertagsarbeit), haben die Gewerkschaften im Rahmen der Tarifrunde 2014 eine höhere Bezahlung der Arbeit an diesen beiden Tagen gefordert. Der neu vereinbarte Zeitzuschlag von 35 v.H. ist im Vergleich zu dem Zeitzuschlag für Sonntagsarbeit um 10 v.H. höher und deckt sich nunmehr insoweit mit dem Feiertagszuschlag in Höhe von 135 v.H., als dieser die (nicht durch Freizeit abzugeltende) zusätzliche Arbeitsstunde von 100 v.H. mit umfasst, während die Sonntagsarbeit und damit auch die Arbeit an Ostersonntag und Pfingstsonntag nach § 11 Abs. 3 Satz 1 ArbZG zwingend durch Freizeit auszugleichen ist ("Ersatzruhetag").

Fitch:
Diesen Text hatte ich auch schon in der Hand.

Dort dreht es sich allerdings ausschliesslich um ostern und Pfingsten.

Zu "normalen" Sonntagsfeiertagen, findet man nichts.

XTinaG:

--- Zitat von: Gewerbeaufsichtbeamter am 04.11.2021 11:08 ---Wenn du an einem Sonntag arbeiten musst, steht dir ein Ersatzruhetag zu.

--- End quote ---

Das hat aber nix mit einem zusätzlichen freien Tag zu tun, das kann auch ein ohnehin freier Samstag oder regulär schichtfreieer Tag sein. Die Ersatzruhenstagsregelung verhindert lediglich, daß man längere Zeit ohne freien Tag durcharbeitet.

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