Autor Thema: [NI] Versetzungsantrag, Aussicht auf Erfolg?  (Read 1531 times)

Porridge

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Guten Morgen allerseits,
ich (A9), tätig im Nds. Finanzamt (nicht Wohnsitz-FA), habe kürzlich einen Versetzungsantrag an mein Wohnsitzfinanzamt gestellt, da ich damit erheblich Fahrtkosten sparen kann. Als weitere Begründung habe ich angegeben, dass ein Familienmitglied, das ebenfalls in meinem jetzgen Amt arbeitet und mit dem das Verhältnis zerüttet ist, private Dinge von mir und meiner Familie erfährt, die er nicht erfahren soll und, dass die leider tägliche Begegnung mit ihm für mich durchaus eine emotionale Belastung darstellt. (Vorallem da er meine Grenzen nicht einhalten will).

Jetzt möchte ich mal eure Erfahrungen in diesem Bereich in Anspruch nehmen. Denkt ihr, der Versetzungsantrag hat aufgrund dieser Begründung (auch wenn sie weiterhin persönlich ist) mehr Erfolg als eine reine Versetzung aus Fahrtechnischen (ebenfalls persönlichen) Gründen?

Desweiteren sagte meine Dienstellenleitung, dass sie der Veretzung nicht zustimmen werden (Personalmangel). Aber inwiefern kann die Dienststelle es überhaupt blockieren, wenn das andere Amt mehr Personalmangel hat, als mein jetziges?
Und ist es dem Landesamt nicht quasi egal, ob ein freier A9er Posten in dem einen oder dem anderen Amt ausgeschrieben wird (in dem Wohnsitz-FA ist meines Wissens nach eine offene Stelle vorhanden)?

Vielen Dank im Vorraus!

Finanzer

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Antw:[NI] Versetzungsantrag, Aussicht auf Erfolg?
« Antwort #1 am: 04.11.2021 08:01 »
Guten Morgen Porridge,

gibt es in deinem Bundesland ein formalisiertes Versetzungsverfahren?
Zu deinem Familienmitglied: Steuergeheimnis sollte auch in eurem Finanzamt gelten, oder?

Personalrat bereits ins Boot geholt?

Porridge

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Antw:[NI] Versetzungsantrag, Aussicht auf Erfolg?
« Antwort #2 am: 04.11.2021 08:07 »
Danke für die Antwort.

Genau kenne ich mich damit nicht aus. Gem. §28 Abs. 2 NBG kann man eine Versetzung beantragen.

Das Steuergeheimnis ist hier unerheblich. Ich habe das vielleicht nicht gut ausgedrückt. Er erfährt Dinge aus dem Kollegium, da es ein sehr kleines Amt ist. Wenn ich aber in einem anderem Amt wäre, würde er dort niemanden kennen, um an diese Informationen zu kommen. Bzw. keine Informationen würden an das jetzige Amt durchdringen. Leider lässt es sich nicht komplett vermeiden, bestimmte Dinge den unmittelbaren Kollegen im jetzigen Amt mitzuteilen, wie Krankheit etc.  Der Buschfunk tut den Rest.

Den Personalrat habe ich befragt, aber viel mehr Ahnung als ich haben die auch nicht. "Du kannst einen Antrag stellen und dann mal gucken." Leider hat die zuständige Kollegin auch nicht wirklich Initiative gezeigt, da mehr in Erfahrung zu bringen.