Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung E8/2 nach E9a/2
Isie:
Eine Stufenlaufzeit kann nur in der Stufe abgeleistet werden. Wenn dein Arbeitgeber dir übertarifliche Restzeiten deiner förderlichen Zeit als Stufenlaufzeit anerkennt, ist das ja kein Problem, denn es ist ja günstiger für dich als die tarifliche Regelung. Aber trotzdem solltest du nicht abwarten, ob das tatsächlich so passiert. Denn es kann durchaus sein, dass die Aussage der Personalerin keine übertarifliche Zusage, sondern schlicht ein Irrtum war.
Albeles:
Ich werde mich hochgruppieren lassen und gut ist. Sollte ich im Mai tatsächlich in der 3 landen, freue ich mich. Wenn nicht, muss ich damit leben und habe trotzdem mehr Geld als in der E8. :)
WasDennNun:
Wenn du hochgruppiert wirst, wird deine Stufenlaufzeit wieder bei 0 Anfangen, sprich 2 Jahre nach der hochgruppierung in die EG9a Stufe2 kommst du in die Stufe 3.
Albeles:
Also schlauer bin ich jetzt auch nicht...kann mir einer jetzt die Konsequenz erklären? Wurde ich die ganze Zeit unterbezahlt, bzw war in die falsche Entgeltgruppe eingruppiert? Steht mir jetzt Rückwirkend mehr Geld zu, oder nur für 6 Monate, oder gar nicht?
Eine Änderung der Tätigkeit wurde mir nicht eröffnet.
Es kam folgendes:
Der Arbeitsvertrag vom ...... wurde wie folg geändert.
§1
Der Beschäftigte ist gemäß der Anlage zum Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder ab dem 01.12.21 in der Entgeltgruppe 9a TV-L eingruppiert.
Die Eingruppierung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 28.03.15
§2
Die übrigen Bestimmungen des zugrundeliegenden Arbeitsvertrages und evtl. später abgeschlossene Verträge bleiben unberührt.
Mehr war es nicht! Also ist das jetzt eine normale Höhergruppierung oder eine korrigierte Haltung zur Eingruppierung? Einfach machen und freuen, oder was würdet ihr tun?
LG Albeles
Isie:
Diese Formulierung und der Zeitpunkt der Höhergruppierung bedeuten, dass dir zum 01.12. Tätigkeiten der Entgeltgruppe 9a übertragen worden sind. Wenn du keine neuen Tätigkeiten übertragen bekommen hast, liegt möglicherweise ein Eingruppierungsirrtum vor, entweder bezüglich der alten Entgeltgruppe oder bezüglich der neuen Entgeltgruppe. Oder du erfüllst erst ab dem 01.12. eine Voraussetzung, die in den Tätigkeitsmerkmalen der EG 9a genannt ist.
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