Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung E8/2 nach E9a/2
Isie:
Die Höhergruppierung in die EG 9a erfolgte ab 01.12.21. Damit beginnt die Stufenlaufzeit der Stufe 2 ebenfalls am 01.12.21. Ob es sich um die Korrektur eines Eingruppierungsirrtums handelt, kann dir nur die Personalstelle sagen. Die angegebene tarifliche Grundlage ist allerdings falsch, denn die Entgeltordnung für Lehrkräfte kann für dich nicht gelten, da du keine Lehrkraft bist.
Wenn dir deine Arbeit gefällt und du mit der Entgeltgruppe 9a zufrieden bist, lass es dabei bewenden, ist mein Rat.
XTinaG:
Worauf stützt sich die Annahme, am 01.12.21 habe eine Höhergruppierung stattgefunden?
Isie:
Es handelt sich vermutlich nicht um einen aus der Tarifautomatik resultierenden Eingruppierungsvorgang, sondern lediglich um die Äußerung der Rechtsmeinung des Arbeitgebers, die auf fragwürdigen Annahmen beruht. Deshalb mein Rat, die Sache auf sich beruhen zu lassen, statt den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass seine Rechtsmeinung vermutlich falsch ist.
Albeles:
Danke für die Ausführungen. Ich warte mal bis Mai ab. Sollte ich dann nicht in der Stufe 3 landen, schreibe ich die Sachbearbeiterin mal an und Frage wie die Sachlage für sie ist. Ob ich dann die 2 Jahre aus der Privatwirtschaft auch auf die E9a angerechnet bekomme. Mein Argument wird dann sein, das sich meine Tätigkeit nicht geändert hat und somit ja auch anrechnungsfähig wäre. Vielleicht lässt sich mein AG ja darauf ein.
Wenn nicht, muss ich wohl damit leben erst am 01.12.23 aufzusteigen.
Isie:
Auch dabei befand sich dein Arbeitgeber im Irrtum. Tariflich führt eine einschlägige oder als förderlich anerkannte Berufserfahrung in die entsprechende Stufe, aber es werden keine Stufenlaufzeiten anerkannt. Du kannst es ja trotzdem versuchen, aber bedenke, dass ein Eingrupierungsirrtum auch zu deinen Ungunsten korrigiert werden kann.
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