Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?

(1/13) > >>

tkshrp:
Hallo zusammen,

aktuell bin ich Dualer Student bei einer Kommune in einem Beamtenverhältnis :).

Ich möchte mir die Option freihalten in der Zukunft in den h.D zu kommen.

Dafür wird allerdings ein Masterabschluss vorausgesetzt. Ich persönlich möchte früh genug mit meiner schulischen Laufbahn abschließen. Daher überlege ich direkt privat an einer Abendschule einen Master dranzuhängen.

Wie seht ihr da die Chancen vom gD in den hD zu kommen? Ist es da empfehlenswert einen Master anzuhängen?
Vielleicht hat da jemand schon Erfahrung gemacht.


Viele Grüße

Organisator:

--- Zitat von: tkshrp am 05.11.2021 16:16 ---Hallo zusammen,

aktuell bin ich Dualer Student bei einer Kommune in einem Beamtenverhältnis :).

Ich möchte mir die Option freihalten in der Zukunft in den h.D zu kommen.

Dafür wird allerdings ein Masterabschluss vorausgesetzt. Ich persönlich möchte früh genug mit meiner schulischen Laufbahn abschließen. Daher überlege ich direkt privat an einer Abendschule einen Master dranzuhängen.

Wie seht ihr da die Chancen vom gD in den hD zu kommen? Ist es da empfehlenswert einen Master anzuhängen?
Vielleicht hat da jemand schon Erfahrung gemacht.


Viele Grüße

--- End quote ---

Möglich ist das. Du bräuchtest dich mit dem Master dann nur noch erfolgreich auf eine Stelle des höheren Dienstes bewerben und würdest dann nach drei Jahren höherwertiger Tätigkeit (im alten statusrechtlichen Amt) die Laubahn wechseln.

Zur Recherche: § 24 BLV und die korrespondierenden Regelungen im BBG bzw. in deinem Fall die landesrechtlichen Vorschriften.

Hinweis noch - der Master muss akkreditiert sein und zu deiner Laufbahn passen. Slawistik wird im höheren nichttechnischen Dienst eher nicht so passend sein.

BüroLurchNRW:
Hallo.
Ich kenne einige, die nach dem dualen Studium den Master gemacht haben. Wie Organisator shcon sagte- man muss schauen was passt und was vielleicht auch der Dienstherr bevorzugt. Ein Master allein wird dir nicht helfen.
Zudem musst du erst einmal nach dem Studium die 3Jahre Probezeit und 1 Jahr Beförderungssperre aussitzen zur A10. Dann wirst du von einer A10 Stelle nicht direkt in den hD kommen- heißt du musst dich vorher erst einmal erfolgreich auf A11 und A12 bewerben (außer du hast sehr viel Glück, top Bewertungen und die haben gerade Not am Mann- eher unwahrscheinlich). Die Leute die ich kenne haben bereits vor 3-4 Jahren den Master abgeschlossen und sitzen teils immer noch auf A10. Es muss ja auch passende Stellen geben... Der Idealfall ist direkt A11 Stelle und dann nur die Beförderung abwarten- dort Erfahrung sammeln und sich dann erfolgreich auf eine Vorgesetztenposition in A12 bewerben. Auch da kenne ich jmd der das geschafft hat, der hat aber auch ein gutes Netzwerk =)
Hinzu kommt, dass manche Hochschulen 1-2 Jahre Berufserfahrung fordern und natürlich einen entsprechenden Bachelorabschluss. Und fang schon mal an zu sparen- der Master ist kein Schnäppchen.

2strong:
Was Du beschreibst, ist die "Ochsentour" durch Aufstieg. Der TE erfragt jedoch die von Organisator beschriebene Option eines unmittelbaren Wechsels, der auf die beschriebene Weise erfolgt. Die Einstellungschancen sind dabei mindestens so gut wie bei jedem anderen Bewerber, der ein entsprechendes Amt unmittelbar nach Abschluss des Studiums anstrebt.

Organisator:

--- Zitat von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 08:44 ---Zudem musst du erst einmal nach dem Studium die 3Jahre Probezeit und 1 Jahr Beförderungssperre aussitzen zur A10. Dann wirst du von einer A10 Stelle nicht direkt in den hD kommen- heißt du musst dich vorher erst einmal erfolgreich auf A11 und A12 bewerben (...)

--- End quote ---

Das ist nicht zutreffend. Beförderungen innerhalb der Laufbahn sind nicht erforderlich. Vielmehr kann man auch ohne Probezeit oder sonstigen Wartezeiten sich mit A 9 in den Laufbahnwechsel begeben. Daher auch der Hinweis auf die Rechtsvorschriften.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version