Ich glaub, ich habs. ;-)
Nur Studenten, die ordentlich studierend sind, also aktuell immatrikuliert sind, das Studium die Hauptzeit ausmacht und der Nebenjob max. 20 Stunden/Woche ausgeübt wird, dürfen als sog. Werkstudenten ab 450,01 € veranlagt werden? Und die dürfen dann als solche Werkstudenten auch mehr als 1300,01 € verdienen? Wegen diesem sog. Werkstudenteprivileg müssen sie also nur RV-Beiträge abführen und sonst nichts? Ist man aber normaler Arbeitnehmer muss man ab 1300,01 € die vollen SV-Beiträge abführen? Schon irgendwie ungerecht, finde ich grad jetzt so aus der Hüfte raus.
Ab welchem monatlichen Einkommen kanns aber für einen sog. Werkstudenten dennoch sv- und, oder lohnsteuerrechtlich unangenehm werden, auch wenn diese 20 Stunden/Woche eingehalten werden? Kann ja sein, dass ne Firma 30 € die Stunde zahlt. Bei 82 Stunden/Monaf sind das mal schlappe 2460 €. Und dann nur RV? o_O