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Werkstudent oder voll sozialversicherungspflichtig?
Isie:
Wenn das Entgelt unverhältnismäßig hoch ist, liegt der Verdacht nahe, dass die Stundenzahl "geschönt" ist. Wichtig ist, dass das Studium die Hauptbeschäftigung ist und alle anderen Beschäftigungen zusammen die 20-Stunden- Grenze nicht überschreiten. Aus der Werkstudententätigkeit sind dann nur RV-Beiträge zu entrichten. KV-Beiträge muss der Student natürlich auch zahlen, aber die sind nicht entgeltabhängig und werden nicht vom Arbeitgeber gezahlt. Hierzu findest du aber eher in Foren für Studenten geeignete Informationen.
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